Düsseldorf News & Infos ! Düsseldorf News & Infos Düsseldorf Videos ! Düsseldorf Videos Düsseldorf Foto-Galerie ! Düsseldorf Foto - Galerie Düsseldorf WEB-Links ! Düsseldorf Web - Links Düsseldorf Lexikon ! Düsseldorf Lexikon Düsseldorf Kalender ! Düsseldorf Events & Termine
Düsseldorf News & Düsseldorf Infos & Düsseldorf Tipps

 Duesseldorf-Info.de: News, Infos & Tipps zu Düsseldorf

Seiten-Suche:  
 
 Duesseldorf-Info.de <- Startseite     Anmelden  oder   Einloggen    

Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Spannender Internet- Contest
Online Preiswert Einkaufen mit Online-Preiswert-Einkaufen.de

Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Who's Online
Zur Zeit sind 123 Gäste und 0 Mitglied(er) online.
Sie sind ein anonymer Besucher. Sie können sich hier anmelden und dann viele kostenlose Features dieser Seite nutzen!

Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Online Werbung

Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Haupt - Menü
Duesseldorf-Info.de AGB - Services
· Düsseldorf - News
· Düsseldorf - Links
· Düsseldorf - Lexikon
· Düsseldorf - Kalender
· Düsseldorf - Foto-Galerie
· Düsseldorf - Seiten Suche

Redaktionelles
· Alle Duesseldorf-Info.de News
· Duesseldorf-Info.de Rubriken
· Top 5 bei Duesseldorf-Info.de
· Weitere Web Infos & Tipps

Mein Account
· Log-In @ Duesseldorf-Info.de AGB & Datenschutz
· Mein Account
· Mein Tagebuch
· Log-Out @ Duesseldorf-Info.de AGB & Datenschutz
· Account löschen

Interaktiv
· Düsseldorf Link senden
· Düsseldorf Event senden
· Düsseldorf Foto senden
· Düsseldorf News mitteilen
· Feedback geben
· Kontakt-Formular
· Seite weiterempfehlen

Community
· Duesseldorf-Info.de Mitglieder
· Duesseldorf-Info.de Gästebuch

Information
· Duesseldorf-Info.de Impressum
· Duesseldorf-Info.de AGB & Datenschutz
· Duesseldorf-Info.de FAQ/ Hilfe
· Duesseldorf-Info.de Statistiken
· Duesseldorf-Info.de Werbung

Accounts
· Twitter
· google+

Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Terminkalender
April 2024
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30  

Messen
Veranstaltung
Konzerte
Treffen
Sonstige
Ausstellungen
Geburtstage
Veröffentlichungen
Festivals

Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Kostenlose Online Spiele
Pacman
Pacman
Tetris
Tetris
Asteroids
Asteroids
Space Invaders
Space Invaders
Frogger
Frogger

Pinguine / PenguinPush / Penguin Push
Pinguine
Birdie
Birdie
TrapShoot
TrapShoot

Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Seiten - Infos
Brandenburg-Infos.de - Mitglieder!  Mitglieder:3.185
Brandenburg-Infos.de -  News!  News:20.523
Brandenburg-Infos.de -  Links!  Links:68
Brandenburg-Infos.de -  Kalender!  Events:0
Brandenburg-Infos.de -  Lexikon!  Lexikon:3
Brandenburg-Infos.de -  Galerie!  Galerie Bilder:33
Brandenburg-Infos.de -  Gästebuch!  Gästebuch-Einträge:1

Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Online Web - Tipps
Gratisland.de Pheromone

Duesseldorf-Info.de: News & Infos & Tipps - rund um Düsseldorf!

Düsseldorf News! ''Berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern'' - Expertengespräch des D.A.S. Leistungsservice

Geschrieben am Mittwoch, dem 28. Dezember 2016 von Duesseldorf-Info.Net


Düsseldorf Infos
PR-Gateway: Welche Ansprüche Arbeitnehmer haben und wie sie diese für sich nutzen können

Lebenslanges Lernen im Beruf wird immer wichtiger. Die Digitalisierung, sich verändernde Berufsbilder und steigende Anforderungen sind nur einige Gründe, warum es für Arbeitnehmer sinnvoll ist, sich regelmäßig weiterzubilden. Welche Ansprüche Arbeitnehmer auf eine berufliche Fortbildung haben und wie sie diese für sich nutzen können, erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf berufliche Weiterbildung? Und was genau bedeutet das Recht auf Bildungsurlaub?

Berufliche Weiterbildung müssen Arbeitnehmer in erster Linie mit ihrem Arbeitgeber besprechen. Einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber gibt es dabei nicht. Manche Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern dieses Recht jedoch in einer Betriebsvereinbarung, im individuellen Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag. Gesetzlich geregelt ist dagegen der sogenannte Bildungsurlaub, auch Bildungszeit genannt. Fast alle Bundesländer - mit Ausnahme von Bayern und Sachsen - räumen Arbeitnehmern ein Recht auf bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung ein. Der Bildungsurlaub umfasst meistens fünf bezahlte Tage pro Jahr, zum Teil auch zehn Tage innerhalb von zwei Jahren, jeweils zusätzlich zum normalen Urlaubsanspruch. Ob der Arbeitgeber dann freiwillig auch die Kosten für die eigentliche Fortbildungsmaßnahme übernimmt oder bezuschusst, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Voraussetzung ist, dass der Vorgesetzte die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung anordnet oder genehmigt.

Angebote zur Fortbildung gibt es viele: Wirtschaftsenglisch, Auffrischungskurse für Softwareprogramme oder Seminare zur beruflichen Neuorientierung - um nur ein paar zu nennen. Können Arbeitnehmer für alle diese Angebote Bildungsurlaub beantragen?

Für welche Fortbildung Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen können, bestimmt das dafür geltende Gesetz des jeweiligen Bundeslandes. In Berlin regelt beispielsweise das Bildungsurlaubsgesetz, für welche Weiterbildung der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub hat, in Nordrhein-Westfalen ist es das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Die anerkannten Maßnahmen sind dabei sehr vielfältig, sie reichen von Sprachkursen über Maßnahmen zur Stressbewältigung, Auffrischungskursen für Datenbanken bis hin zu Kursen zur politischen Bildung. Welche Gesetze zum Bildungsurlaub in welchem Bundesland gelten und welche Kursangebote unterstützt werden, erfahren Arbeitnehmer im Internet unter www.iwwb.de

Wie können Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen? Muss der Arbeitgeber ihn genehmigen?

Am besten klärt der Arbeitnehmer mit dem Veranstalter seiner ausgewählten Fortbildung, ob das Angebot nach dem Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes anerkannt ist. Anschließend muss er innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Frist, meist vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn, die Anmeldebescheinigung, den Anerkennungsbescheid und den Ablaufplan zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Bildungsurlaub bei seinem Arbeitgeber einreichen. Diese Unterlagen erhält der Arbeitnehmer vom Veranstalter. Musteranträge gibt es zum Beispiel bei dem jeweiligen Bildungsträger. Stehen dem keine wichtigen betrieblichen Gründe oder Urlaubsansprüche von Kollegen, die aus sozialen Gründen bevorrechtigt sind, entgegen, muss der Chef in der Regel den Bildungsurlaub gewähren. Für den Fall, dass er berechtigtermaßen ablehnt, ist es jedoch wichtig, dass der Bildungsträger einen kostenfreien Rücktritt von der Anmeldung zulässt. Nach Abschluss der Fortbildung sollte der Arbeitgeber die Teilnahmebescheinigung für das Seminar erhalten.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.619

Die Expertengespräche des D.A.S. Leistungsservice und viele weitere Verbrauchertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/verbraucher bereit. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980

http://www.ergo.com

Pressekontakt:
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
das@hartzkom.de
089 99846118
http://www.hartzkom.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!


Welche Ansprüche Arbeitnehmer haben und wie sie diese für sich nutzen können

Lebenslanges Lernen im Beruf wird immer wichtiger. Die Digitalisierung, sich verändernde Berufsbilder und steigende Anforderungen sind nur einige Gründe, warum es für Arbeitnehmer sinnvoll ist, sich regelmäßig weiterzubilden. Welche Ansprüche Arbeitnehmer auf eine berufliche Fortbildung haben und wie sie diese für sich nutzen können, erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf berufliche Weiterbildung? Und was genau bedeutet das Recht auf Bildungsurlaub?

Berufliche Weiterbildung müssen Arbeitnehmer in erster Linie mit ihrem Arbeitgeber besprechen. Einen gesetzlichen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber gibt es dabei nicht. Manche Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern dieses Recht jedoch in einer Betriebsvereinbarung, im individuellen Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag. Gesetzlich geregelt ist dagegen der sogenannte Bildungsurlaub, auch Bildungszeit genannt. Fast alle Bundesländer - mit Ausnahme von Bayern und Sachsen - räumen Arbeitnehmern ein Recht auf bezahlten Urlaub für eine Weiterbildung ein. Der Bildungsurlaub umfasst meistens fünf bezahlte Tage pro Jahr, zum Teil auch zehn Tage innerhalb von zwei Jahren, jeweils zusätzlich zum normalen Urlaubsanspruch. Ob der Arbeitgeber dann freiwillig auch die Kosten für die eigentliche Fortbildungsmaßnahme übernimmt oder bezuschusst, ist von Unternehmen zu Unternehmen verschieden. Voraussetzung ist, dass der Vorgesetzte die Teilnahme an der beruflichen Weiterbildung anordnet oder genehmigt.

Angebote zur Fortbildung gibt es viele: Wirtschaftsenglisch, Auffrischungskurse für Softwareprogramme oder Seminare zur beruflichen Neuorientierung - um nur ein paar zu nennen. Können Arbeitnehmer für alle diese Angebote Bildungsurlaub beantragen?

Für welche Fortbildung Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen können, bestimmt das dafür geltende Gesetz des jeweiligen Bundeslandes. In Berlin regelt beispielsweise das Bildungsurlaubsgesetz, für welche Weiterbildung der Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Urlaub hat, in Nordrhein-Westfalen ist es das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz. Die anerkannten Maßnahmen sind dabei sehr vielfältig, sie reichen von Sprachkursen über Maßnahmen zur Stressbewältigung, Auffrischungskursen für Datenbanken bis hin zu Kursen zur politischen Bildung. Welche Gesetze zum Bildungsurlaub in welchem Bundesland gelten und welche Kursangebote unterstützt werden, erfahren Arbeitnehmer im Internet unter www.iwwb.de

Wie können Arbeitnehmer Bildungsurlaub beantragen? Muss der Arbeitgeber ihn genehmigen?

Am besten klärt der Arbeitnehmer mit dem Veranstalter seiner ausgewählten Fortbildung, ob das Angebot nach dem Bildungsurlaubsgesetz des jeweiligen Bundeslandes anerkannt ist. Anschließend muss er innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Frist, meist vier bis sechs Wochen vor Seminarbeginn, die Anmeldebescheinigung, den Anerkennungsbescheid und den Ablaufplan zusammen mit einem schriftlichen Antrag auf Bildungsurlaub bei seinem Arbeitgeber einreichen. Diese Unterlagen erhält der Arbeitnehmer vom Veranstalter. Musteranträge gibt es zum Beispiel bei dem jeweiligen Bildungsträger. Stehen dem keine wichtigen betrieblichen Gründe oder Urlaubsansprüche von Kollegen, die aus sozialen Gründen bevorrechtigt sind, entgegen, muss der Chef in der Regel den Bildungsurlaub gewähren. Für den Fall, dass er berechtigtermaßen ablehnt, ist es jedoch wichtig, dass der Bildungsträger einen kostenfreien Rücktritt von der Anmeldung zulässt. Nach Abschluss der Fortbildung sollte der Arbeitgeber die Teilnahmebescheinigung für das Seminar erhalten.

Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.619

Die Expertengespräche des D.A.S. Leistungsservice und viele weitere Verbrauchertexte stehen für Sie unter www.ergo.com/verbraucher bereit. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!
Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2015 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
40477 Düsseldorf
0211 477-2980

http://www.ergo.com

Pressekontakt:
HARTZKOM
Laura Wolf
Hansastraße 17
80686 München
das@hartzkom.de
089 99846118
http://www.hartzkom.de


Zitiert aus der Veröffentlichung des Autors >> PR-Gateway << auf http://www.freie-pressemitteilungen.de. Haftungsausschluss: Freie-PresseMitteilungen.de / dieses News-Portal distanzieren sich von dem Inhalt der News / Pressemitteilung und machen sich den Inhalt nicht zu eigen!

Für die Inhalte dieser Veröffentlichung ist nicht Duesseldorf-Info.de als News-Portal sondern ausschließlich der Autor (PR-Gateway) verantwortlich (siehe AGB). Haftungsausschluss: Duesseldorf-Info.de distanziert sich von dem Inhalt dieser Veröffentlichung (News / Pressemitteilung inklusive etwaiger Bilder) und macht sich diesen demzufolge auch nicht zu Eigen!

"''Berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern'' - Expertengespräch des D.A.S. Leistungsservice" | Anmelden oder Einloggen | 0 Kommentare
Grenze
Für den Inhalt der Kommentare sind die Verfasser verantwortlich.

Keine anonymen Kommentare möglich, bitte zuerst anmelden


Diese Web-Videos bei Duesseldorf-Info.de könnten Sie auch interessieren:

Düsseldorf: Hier ziehen die Katzen ins Katzencafé e ...

Düsseldorf: Hier ziehen die Katzen ins Katzencafé e ...
Düsseldorfer Edel-Supermarkt Zurheide hat geöffnet

Düsseldorfer Edel-Supermarkt Zurheide hat geöffnet
Prozess um verwahrloste Kinder vor dem Düsseldorfer ...

Prozess um verwahrloste Kinder vor dem Düsseldorfer ...

Alle Web-Video-Links bei Duesseldorf-Info.de: Duesseldorf-Info.de Web-Video-Verzeichnis


Diese Fotos bei Duesseldorf-Info.de könnten Sie auch interessieren:

Nordrhein-Westfalen-ITB-2016-160311-DSC_0 ...

Nordrhein-Westfalen-ITB-2016-160311-DSC_0 ...

Nordrhein-Westfalen-ITB-2016-160311-DSC_0 ...


Alle Fotos in der Foto-Galerie von Duesseldorf-Info.de: Duesseldorf-Info.de Foto - Galerie

Diese News bei Duesseldorf-Info.de könnten Sie auch interessieren:

 Wegen ''BEM'' oder ''Gefährdungsbeurteilung'' erfolgreich vor die Einigungsstelle (PR-Gateway, 02.07.2020)
1. Der Betriebsrat hat zum Nachweis eines ordentlichen Beschlusses für ein arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren zur Einsetzung der Einigungsstelle folgende Unterlagen vorzulegen:

- Protokoll der Sitzung, aus der sich ergibt, dass das Scheitern der Verhandlungen und die Anrufung der Einigungsstelle sowie die Bevollmächtigung der Rechtsvertretung zur Einleitung des gerichtlichen Bestellungsverfahrens nach § 100 ArbGG beschlossen wurde.

- Teilnehmer*innenliste der Sitzung unter ...

 Die AfD und die »Identitäre Bewegung«: Tonangebende Figuren der AfD verstehen ihre Partei längst als eine ''Bewegung'' und wollen den Schulterschluss mit einem rechten ''Widerstand'' auf der Straße! (Duesseldorf-Info, 03.10.2019)
Florian Pfitzner zur AfD und zur »Identitären Bewegung«:

Bielefeld (ots) - Eigentlich ist die Beschlusslage klar: Mit ihrer Unvereinbarkeitsliste grenzt sich die AfD von der extrem rechten "Identitären Bewegung" ab, zumal es sich bei der Gruppierung um ein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes handelt.

Die Personalentscheidungen der AfD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag, vorgeblich von "gemäßigten" Kräften geführt, lassen einen an der Ernsthaftigkeit dieser Abgr ...

 KG Berlin: Irreführende Werbung mit ''Bestpreis-Behauptungen'' (PR-Gateway, 27.08.2019)
KG Berlin: Irreführende Werbung mit "Bestpreis-Behauptungen"

Vorsicht bei "Bestpreis-Behauptungen" in der Werbung. Sie können eine irreführende Spitzenstellungsbehauptung darstellen und gegen Wettbewerbsrecht verstoßen.

Klappern gehört bekanntlich zum Handwerk und natürlich auch zur Werbung. Reklamehafte Übertreibungen sind durchaus erlaubt, wenn sie nicht zu weit führen und unwahre Spitzenstellungsbehauptungen darstellen. Diese sind für den Verbraucher irreführend und verstoßen ge ...

 Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als ''bekömmlich'' beworben werden (PR-Gateway, 18.07.2019)
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

Ein Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat das Landgericht Essen mit Beschluss vom 15. März 2019 entschieden (Az.: 43 O 16/19).

Wird ein Likör in der Werbung als bekömmlich bezeichnet, liegt ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung (HCVO) und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Das hat das Landgericht ...

 BGH: Bier darf nicht als ''bekömmlich'' beworben werden (PR-Gateway, 22.05.2018)
BGH: Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 17. Mai 2018 entschieden (Az.: I ZR 252/16). Die Angabe verstoße gegen die Health Claims Verordnung.

Nach der Health Claims Verordnung dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

In dem Streit vor dem ...

 Keine Anmeldung als Unionsmarke - ''Bester Papa'' fehlt es an Unterscheidungskraft (PR-Gateway, 20.10.2017)
Keine Anmeldung als Unionsmarke - "Bester Papa" fehlt es an Unterscheidungskraft

Damit eine Marke als Unionsmarke angemeldet werden kann, muss sie eine hohe Unterscheidungskraft aufweisen. Der Slogan "Bester Papa" bietet diese Unterscheidungskraft nicht.

Der Schutz einer Marke ist für Unternehmen von großer Bedeutung. Für Verbraucher haben Marken einen hohen Wiedererkennungswert. Die Anmeldung der Marke bietet zudem Schutz vor Mitbewerbern, die ansonsten an dem Erfolg partizipieren ...

 Delta Management Consultants sind Deutschlands ''beste Personalberater'' (connektar, 13.06.2017)
Bei einer aktuellen Umfrage unter den Klienten von Beratungsfirmen errangen die Düsseldorfer Consultants zum wiederholten Mal den ersten Platz.

Glänzendes Ergebnis: Das Düsseldorfer Beratungsunternehmen, einer der führenden Spezialisten für die Suche nach Topmanagern und hoch qualifizierten Fachkräften in Europa, überzeugt seine Auftraggeber durch exzellente Leistungen. In einer aktuellen Umfrage der Berliner Tageszeitung Die Welt errangen die Consultants zum wiederholten Mal den ersten Pl ...

 ''Berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern'' - Expertengespräch des D.A.S. Leistungsservice (PR-Gateway, 28.12.2016)
Welche Ansprüche Arbeitnehmer haben und wie sie diese für sich nutzen können

Lebenslanges Lernen im Beruf wird immer wichtiger. Die Digitalisierung, sich verändernde Berufsbilder und steigende Anforderungen sind nur einige Gründe, warum es für Arbeitnehmer sinnvoll ist, sich regelmäßig weiterzubilden. Welche Ansprüche Arbeitnehmer auf eine berufliche Fortbildung haben und wie sie diese für sich nutzen können, erklärt Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. ...

 Die UTC GmbH stellt neues Eventmodul ''Motion-Painting'' auf der ''Best of Events 2017'' vor (PR-Gateway, 14.12.2016)
Kundenspezifische Lösungen für das Live-Marketing: Mehr als 20 Projekte mit Agentur FREIHEITBLAU erfolgreich umgesetzt

Oberursel, 14. Dezember 2016 - Die UTC GmbH ( www.utc.de) präsentiert am 18. und 19. Januar auf der Messe "Best of Events 2017" in Dortmund eine Produktneuerung: Motion-Painting. Das Eventmodul setzt auf Interaktion: Bildgestaltung durch Gestensteuerung. Der Ursprung des Produktes liegt in Aktionen, die UTC gemeinsam mit dem la ...

 EM der Berufe ist voller Erfolg: Deutsche Nationalmannschaft holt stolze 21 Auszeichnungen (Freie-PresseMitteilungen.de, 05.12.2016)
* Team Germany zum wiederholten Mal unter den Top 5 in Europa

* WorldSkills Germany-Geschäftsführer Hubert Romer: "Das duale Ausbildungssystem dominiert die Spitze in Europa."

Göteborg/Stuttgart/Fellbach, 5. Dezember 2016 - Es ist eine großartige Bilanz: Mit 24 Teilnehmern ist das Team Germany zur 5. Europameisterschaft der Berufe gereist, stolze 21 von ihnen wurden mit Gold-, Silber- oder Bronzemedaillen geehrt oder erhielten die Medal of Excellence für außerordentliche Leistung ...

Werbung bei Duesseldorf-Info.de:






''Berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern'' - Expertengespräch des D.A.S. Leistungsservice

 
Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Aktuelles Amazon-Schnäppchen

Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Video Tipp @ Duesseldorf-Info.de

Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Online Werbung

Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Verwandte Links
· Mehr aus der Rubrik Düsseldorf Infos
· Weitere News von Duesseldorf-Info


Der meistgelesene Artikel zu dem Thema Düsseldorf Infos:
Kurienkardinal und Chefhistoriker des Vatikans Brandmüller übt scharfe Kritik an deutschen Amtsbrüdern: ''Es ist absurd: Die Kirchen leeren sich und die Kassen füllen sich''!


Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Artikel Bewertung
durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

schlecht
normal
gut
Sehr gut
Exzellent



Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Online Werbung

Duesseldorf-Info.de - Infos News & Tipps @ Düsseldorf ! Möglichkeiten

Druckbare Version  Druckbare Version

Diesen Artikel an einen Freund senden  Diesen Artikel an einen Freund senden


Firmen- / Produktnamen, Logos, Handelsmarken sind eingetragene Warenzeichen bzw. Eigentum ihrer Besitzer und werden ohne Gewährleistung einer freien Verwendung benutzt. Artikel und alle sonstigen Beiträge, Fotos und Images sowie Kommentare etc. sind Eigentum der jeweiligen Autoren, der Rest © 2016 - 2024!

Wir betonen ausdrücklich, daß wir keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und/oder auf die Inhalte verlinkter Seiten haben und distanzieren uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinken Seiten und machen uns deren Inhalte auch nicht zu Eigen. Für die Inhalte oder die Richtigkeit von verlinkten Seiten übernehmen wir keinerlei Haftung. Diese Erklärung gilt für alle auf der Homepage angebrachten Links und für alle Inhalte der Seiten, zu denen Banner, Buttons, Beiträge oder alle sonstigen Verlinkungen führen.

Sie können die Schlagzeilen unserer neuesten Artikel durch Nutzung der Datei backend.php direkt auf Ihre Homepage übernehmen, diese werden automatisch aktualisiert.

Nordrhein-Westfalen-Info.Net - rund ums Thema Nordrhein-Westfalen / Impressum - AGB (inklusive Datenschutzhinweise) - Werbung - Gelisted bei blogwolke.de - Das Blog-Verzeichnis

''Berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmern'' - Expertengespräch des D.A.S. Leistungsservice