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Kraftstoffversorgung von Fuhrparkflotten
Datum: Montag, dem 04. April 2016
Thema: Düsseldorf Infos


Gutachter übernehmen Kontrollaufgaben

sup.- Firmen mit Fahrzeugflotte und einer eigenen Betriebstankstelle sollten bei der Wahl ihres Kraftstofflieferanten einige Qualitätskriterien beachten. Dazu zählt vor allem, dass während der Transporte und Tankbefüllungen alle geltenden Bestimmungen bzw. Sicherheitsstandards kompromisslos eingehalten werden. Ob dies der Fall ist, kann natürlich vom Abnehmer des Kraftstoffs allenfalls eingeschätzt, aber nicht seriös überprüft werden. Deshalb empfiehlt es sich, einen Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel zu wählen. Diese Auszeichnung basiert auf einer Expertise von Gutachtern, die bei den Versorgungsunternehmen unangemeldete Kontrollen durchführen. Erst nach absolvierter Prüfprozedur ohne Beanstandungen dürfen die Händler das begehrte Gütezeichen in den Firmenpapieren oder als Hinweis auf den Lieferfahrzeugen nutzen (www.guetezeichen-energiehandel.de).

Neben leitungsunabhängigen Brennstoffen gehören auch Diesel und Biodiesel zu den Produktgruppen, deren Lieferung für das RAL-Gütezeichen nach den anspruchsvollen Vorgaben des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. überwacht wird. Damit liegt der Fokus auf den Kraftstoffen, deren Beschaffung für die Betreiber großer Fuhrparks zum Tagesgeschäft gehört und meistens einen erheblichen Ausgabenposten bildet. Es ist deshalb ebenfalls eine wichtige Voraussetzung für den Betrieb einer so genannten Hoftankstelle, dass die Menge und die Qualität des Kraftstoffs von den vereinbarten Liefermodalitäten nicht abweichen. Auch in diesen Punkten nimmt das Gütezeichen dem Tankstellenbetreiber die Kontrollaufgaben ab: Bei den wiederkehrenden Prüfterminen der unabhängigen Sachverständigen werden darüber hinaus die Produktgüte aller angebotenen Energien sowie die Zähleranlagen an den Lieferfahrzeugen begutachtet. Messabweichungen, fehlerhafte Lieferscheine oder Verstöße gegen die Eichbestimmungen würden aufgedeckt werden und zum Verlust der Auszeichnung führen. Dass die Kontrolleure auf grundsätzliche Preistransparenz und marktgerechte Angebote achten, bedeutet für Flottenmanager eine zusätzliche Planungserleichterung.
Supress
Redaktion Ilona Kruchen
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Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549 Düsseldorf
redaktion@supress-redaktion.de
0211/555548
http://www.supress-redaktion.de


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sup.- Firmen mit Fahrzeugflotte und einer eigenen Betriebstankstelle sollten bei der Wahl ihres Kraftstofflieferanten einige Qualitätskriterien beachten. Dazu zählt vor allem, dass während der Transporte und Tankbefüllungen alle geltenden Bestimmungen bzw. Sicherheitsstandards kompromisslos eingehalten werden. Ob dies der Fall ist, kann natürlich vom Abnehmer des Kraftstoffs allenfalls eingeschätzt, aber nicht seriös überprüft werden. Deshalb empfiehlt es sich, einen Anbieter mit dem RAL-Gütezeichen Energiehandel zu wählen. Diese Auszeichnung basiert auf einer Expertise von Gutachtern, die bei den Versorgungsunternehmen unangemeldete Kontrollen durchführen. Erst nach absolvierter Prüfprozedur ohne Beanstandungen dürfen die Händler das begehrte Gütezeichen in den Firmenpapieren oder als Hinweis auf den Lieferfahrzeugen nutzen (www.guetezeichen-energiehandel.de).

Neben leitungsunabhängigen Brennstoffen gehören auch Diesel und Biodiesel zu den Produktgruppen, deren Lieferung für das RAL-Gütezeichen nach den anspruchsvollen Vorgaben des Deutschen Instituts für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. überwacht wird. Damit liegt der Fokus auf den Kraftstoffen, deren Beschaffung für die Betreiber großer Fuhrparks zum Tagesgeschäft gehört und meistens einen erheblichen Ausgabenposten bildet. Es ist deshalb ebenfalls eine wichtige Voraussetzung für den Betrieb einer so genannten Hoftankstelle, dass die Menge und die Qualität des Kraftstoffs von den vereinbarten Liefermodalitäten nicht abweichen. Auch in diesen Punkten nimmt das Gütezeichen dem Tankstellenbetreiber die Kontrollaufgaben ab: Bei den wiederkehrenden Prüfterminen der unabhängigen Sachverständigen werden darüber hinaus die Produktgüte aller angebotenen Energien sowie die Zähleranlagen an den Lieferfahrzeugen begutachtet. Messabweichungen, fehlerhafte Lieferscheine oder Verstöße gegen die Eichbestimmungen würden aufgedeckt werden und zum Verlust der Auszeichnung führen. Dass die Kontrolleure auf grundsätzliche Preistransparenz und marktgerechte Angebote achten, bedeutet für Flottenmanager eine zusätzliche Planungserleichterung.
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