Duesseldorf-Info.de

BDA zur Kammerwahl NRW:
Datum: Montag, dem 30. August 2010
Thema: Düsseldorf Infos


Kammerzugang nur für Master-Absolventen

Der Bund deutscher Architekten (BDA) zieht mit klaren Positionen in den Wahlkampf der Architektenkammer in NRW. Forderung des BDA: Um das hohe fachliche Niveau der Architektinnen und Architekten langfristig zu sichern, soll ein Masterabschluss die Voraussetzung für den Kammerzugang sein.

Die Umwälzungen und Probleme im Zuge des Bolognaprozesses sind nach Ansicht des BDA nicht nur für die Hochschulen eine große Herausforderung, sondern betreffen auch die Kammer als zukünftige berufsständische Organisation der Absolventen. Dass das nordrhein-westfälische Baukammerngesetz seit 2008 das mindestens achtsemestrige Studium zur Voraussetzung für die Eintragung in die Listen aller Fachrichtungen macht, ist nach Ansicht des BDA ein großer Erfolg der Kammer, der in der zu Ende gehenden Legislaturperiode erreicht wurde.

Nach Auffassung des BDA, der durch die große Zahl der ihm angehörenden Hochschullehrer einen engen Kontakt zu den Hochschulen hält, müssen jedoch noch weiter gehende Bedingungen an den Kammerzugang gestellt werden. Ein sechs- oder achtsemestriges Studium mit Bachelor-Abschluss reicht nach Ansicht des BDA nicht aus. Im Rahmen eines solchen Studiums sind in der Regel weder Praxis- noch Auslandssemester oder Hochschulwechsel möglich. Daher wird sich der BDA in den nächsten Jahren nicht nur dafür einsetzen, dass ausschließlich Master-Absolventen in die Architektenliste eingetragen werden, sondern dass gleichzeitig der Zugang zum Masterstudium frei sein muss. Beschränkungen darf es nach Ansicht des BDA nur durch qualitative Anforderungen, nicht aber durch Quoten geben.

Heinrich Pfeffer, Vorsitzender des Ausschusses Aus- und Fortbildung und BDA-Kandidat für die Kammerwahl: "Dies wäre sowohl unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes ein großer Fortschritt als auch im Sinne der Studierenden, die eine klarere Orientierung für ihr Studium und ihre berufliche Perspektive gewinnen würden."

Weitere Infos zum Wahlkampf des BDA finden Interessierte im Internet unter:
www.starke-architekten.de
Dem BDA gehören bundesweit in 16 Landesverbänden ca. 5.000 Architektinnen und Architekten als ordentliche Mitglieder an, die ausschließlich freiberuflich tätig sind. Der BDA Landesverband Nordrhein-Westfalen hat ca. 1.000 ordentliche und außerordentliche Mitglieder. Die oberste Zielsetzung des BDA seit seiner Gründung im Jahre 1903 ist die Förderung der Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Im November 2010 steht die Wahl der Architektenkammer in NRW an. Der BDA geht bei der Kammerwahl mit einer Wahlliste von rund 60 Kolleginnen und Kollegen an den Start.
BDA Landesverband NRW
Dr. Uta Joeressen
Marktplatz 10
40213
Düsseldorf
mail@bda-nrw.de
0211/ 32 88 49
http://bda-nrw.de



Kammerzugang nur für Master-Absolventen

Der Bund deutscher Architekten (BDA) zieht mit klaren Positionen in den Wahlkampf der Architektenkammer in NRW. Forderung des BDA: Um das hohe fachliche Niveau der Architektinnen und Architekten langfristig zu sichern, soll ein Masterabschluss die Voraussetzung für den Kammerzugang sein.

Die Umwälzungen und Probleme im Zuge des Bolognaprozesses sind nach Ansicht des BDA nicht nur für die Hochschulen eine große Herausforderung, sondern betreffen auch die Kammer als zukünftige berufsständische Organisation der Absolventen. Dass das nordrhein-westfälische Baukammerngesetz seit 2008 das mindestens achtsemestrige Studium zur Voraussetzung für die Eintragung in die Listen aller Fachrichtungen macht, ist nach Ansicht des BDA ein großer Erfolg der Kammer, der in der zu Ende gehenden Legislaturperiode erreicht wurde.

Nach Auffassung des BDA, der durch die große Zahl der ihm angehörenden Hochschullehrer einen engen Kontakt zu den Hochschulen hält, müssen jedoch noch weiter gehende Bedingungen an den Kammerzugang gestellt werden. Ein sechs- oder achtsemestriges Studium mit Bachelor-Abschluss reicht nach Ansicht des BDA nicht aus. Im Rahmen eines solchen Studiums sind in der Regel weder Praxis- noch Auslandssemester oder Hochschulwechsel möglich. Daher wird sich der BDA in den nächsten Jahren nicht nur dafür einsetzen, dass ausschließlich Master-Absolventen in die Architektenliste eingetragen werden, sondern dass gleichzeitig der Zugang zum Masterstudium frei sein muss. Beschränkungen darf es nach Ansicht des BDA nur durch qualitative Anforderungen, nicht aber durch Quoten geben.

Heinrich Pfeffer, Vorsitzender des Ausschusses Aus- und Fortbildung und BDA-Kandidat für die Kammerwahl: "Dies wäre sowohl unter dem Gesichtspunkt des Verbraucherschutzes ein großer Fortschritt als auch im Sinne der Studierenden, die eine klarere Orientierung für ihr Studium und ihre berufliche Perspektive gewinnen würden."

Weitere Infos zum Wahlkampf des BDA finden Interessierte im Internet unter:
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Dem BDA gehören bundesweit in 16 Landesverbänden ca. 5.000 Architektinnen und Architekten als ordentliche Mitglieder an, die ausschließlich freiberuflich tätig sind. Der BDA Landesverband Nordrhein-Westfalen hat ca. 1.000 ordentliche und außerordentliche Mitglieder. Die oberste Zielsetzung des BDA seit seiner Gründung im Jahre 1903 ist die Förderung der Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft. Im November 2010 steht die Wahl der Architektenkammer in NRW an. Der BDA geht bei der Kammerwahl mit einer Wahlliste von rund 60 Kolleginnen und Kollegen an den Start.
BDA Landesverband NRW
Dr. Uta Joeressen
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