Duesseldorf-Info.de

Verbesserungen für Geschwister:
Datum: Montag, dem 19. April 2010
Thema: Düsseldorf Infos


Die neuen Erbschaftssteuersätze

sup.- Nach der ursprünglichen Neuregelung des Erbschaftssteuerrechts Anfang 2009 wurden zahlreiche Angehörige, die ein Erbe zu versteuern hatten, vom Fiskus ebenso zur Kasse gebeten wie erbende Fremde. Diese umstrittene Steuerpraxis ist mit der neuerlichen Teilreform zum 1. Januar 2010 für Erbfälle ab diesem Stichtag wieder geändert worden. Der eingeräumte Freibetrag bleibt zwar für Geschwister, Neffen, Nichten, geschiedene Ehepartner, Schwieger- und Stiefeltern sowie Schwiegerkinder mit 20.000 Euro auch weiterhin so niedrig wie für Erben ohne jeden Verwandtschaftsbezug. Aber die Steuersätze, die sich nach der Höhe des Erbes richten, beginnen nicht mehr wie bisher bei 30 Prozent, um dann gestaffelt bis auf die Hälfte der geerbten Summe anzusteigen. Stattdessen liegt der neue Einstiegssatz in der Steuerklasse II, die für die genannten Verwandtschaftsgrade gilt, nun bei einem zu versteuernden Erbe von bis zu 75.000 Euro bei 15 Prozent. Bis 300.000 Euro steigt der Satz auf 20 Prozent, bis 600.000 Euro müssen 25 Prozent ans Finanzamt abgeführt werden. Der Spitzensteuersatz für eine Erbschaftssumme oberhalb von 26 Mio. Euro wurde von 50 auf 43 Prozent gesenkt.
Die oftmals enge Bindung beispielsweise zwischen Geschwistern, die sich auch in einer Berücksichtigung im Testament niederschlägt, wird jetzt vom Gesetzgeber wieder angemessener respektiert. Auch vom Erbe des reichen Onkels, der seinen Neffen oder Nichten etwas hinterlassen möchte, bleibt ein höherer Anteil vor dem Zugriff der Finanzbehörden geschützt. Insgesamt für den Staat also durchaus ein Steuerausfall, als ausdrückliche Maßnahme des "Wachstumsbeschleunigungsgesetzes" jedoch eine gewollte Entlastung dieser Erbengruppe. Für den Erblasser ist es in jedem Fall empfehlenswert, sich vor der Testamentsabfassung mit den Freibeträgen, Steuersätzen und auch Pflichtteilen für die unterschiedlichen Familienangehörigen und andere Begünstigte vertraut zu machen. Nur so kann er dafür Sorge tragen, dass der Nachlass tatsächlich so weit wie möglich seinen Wünschen entsprechend auf die Erben verteilt wird. Detaillierte Informationen sowie grundsätzliche Hilfestellungen zur persönlichen Ruhestands- und Nachlassregelung geben spezialisierte Dienstleister wie die Deutsche Nachlass, Oettingenstraße 25, 80538 München, Tel: 089/24 21 29 21, Fax: 089/24 21 20 22 (Büro Neuss, Tel: 02131/66 46 090), www.deutsche-nachlass.de.

Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549
Düsseldorf
redaktion@supress-redaktion.de
0211/555548
http://supress-redaktion.de



Die neuen Erbschaftssteuersätze

sup.- Nach der ursprünglichen Neuregelung des Erbschaftssteuerrechts Anfang 2009 wurden zahlreiche Angehörige, die ein Erbe zu versteuern hatten, vom Fiskus ebenso zur Kasse gebeten wie erbende Fremde. Diese umstrittene Steuerpraxis ist mit der neuerlichen Teilreform zum 1. Januar 2010 für Erbfälle ab diesem Stichtag wieder geändert worden. Der eingeräumte Freibetrag bleibt zwar für Geschwister, Neffen, Nichten, geschiedene Ehepartner, Schwieger- und Stiefeltern sowie Schwiegerkinder mit 20.000 Euro auch weiterhin so niedrig wie für Erben ohne jeden Verwandtschaftsbezug. Aber die Steuersätze, die sich nach der Höhe des Erbes richten, beginnen nicht mehr wie bisher bei 30 Prozent, um dann gestaffelt bis auf die Hälfte der geerbten Summe anzusteigen. Stattdessen liegt der neue Einstiegssatz in der Steuerklasse II, die für die genannten Verwandtschaftsgrade gilt, nun bei einem zu versteuernden Erbe von bis zu 75.000 Euro bei 15 Prozent. Bis 300.000 Euro steigt der Satz auf 20 Prozent, bis 600.000 Euro müssen 25 Prozent ans Finanzamt abgeführt werden. Der Spitzensteuersatz für eine Erbschaftssumme oberhalb von 26 Mio. Euro wurde von 50 auf 43 Prozent gesenkt.
Die oftmals enge Bindung beispielsweise zwischen Geschwistern, die sich auch in einer Berücksichtigung im Testament niederschlägt, wird jetzt vom Gesetzgeber wieder angemessener respektiert. Auch vom Erbe des reichen Onkels, der seinen Neffen oder Nichten etwas hinterlassen möchte, bleibt ein höherer Anteil vor dem Zugriff der Finanzbehörden geschützt. Insgesamt für den Staat also durchaus ein Steuerausfall, als ausdrückliche Maßnahme des "Wachstumsbeschleunigungsgesetzes" jedoch eine gewollte Entlastung dieser Erbengruppe. Für den Erblasser ist es in jedem Fall empfehlenswert, sich vor der Testamentsabfassung mit den Freibeträgen, Steuersätzen und auch Pflichtteilen für die unterschiedlichen Familienangehörigen und andere Begünstigte vertraut zu machen. Nur so kann er dafür Sorge tragen, dass der Nachlass tatsächlich so weit wie möglich seinen Wünschen entsprechend auf die Erben verteilt wird. Detaillierte Informationen sowie grundsätzliche Hilfestellungen zur persönlichen Ruhestands- und Nachlassregelung geben spezialisierte Dienstleister wie die Deutsche Nachlass, Oettingenstraße 25, 80538 München, Tel: 089/24 21 29 21, Fax: 089/24 21 20 22 (Büro Neuss, Tel: 02131/66 46 090), www.deutsche-nachlass.de.

Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549
Düsseldorf
redaktion@supress-redaktion.de
0211/555548
http://supress-redaktion.de







Dieser Artikel kommt von Duesseldorf-Info.de
http://www.duesseldorf-info.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.duesseldorf-info.de/modules.php?name=News&file=article&sid=3151