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GermanBoardRoom: Aufsichtsräte durch D & O Versicherung oft nur unvollständig gesichert
Datum: Mittwoch, dem 24. März 2010
Thema: Düsseldorf Infos


Absicherung für aktive Aufsichtsarbeit sinnvoll, aber häufig unzureichend - Tipps für weitergehende Abdeckung

Düsseldorf, 24. März 2010 - Die GermanBoardRoom GmbH ("GBR"), ein unabhängiger Dienstleister für Mandatsträger in Aufsichtsgremien deutscher Unternehmen und Organisationen, macht auf Lücken in der Absicherung von Aufsichtsräten aufmerksam. Aufsichtsräte haften mit ihrem gesamten privaten Vermögen für mögliche durch ihre Tätigkeit begründete Ansprüche. Die generell niedrige Haftungsschwelle, die z.B. schon bei leichter Fahrlässigkeit überschritten werden kann, wird mit bekannten Vorfällen wie bei Siemens, Deutsche Bank, Lufthansa, Daimler, HRE , HSH-Nordbank und durch Gesetzesverschärfungen sowie Gerichtsurteile weiter unterstrichen. Damit Aufsichtsräte ihre Verantwortung wahrnehmen können, ohne ständig in ihrer Existenz bedroht zu sein, sollten sie sich um ihre Absicherung gegen eine persönliche Inanspruchnahme Gedanken machen.

Im Blick ist vor allem die Directors & Officers Versicherung, wie sie von verschiedenen Gesellschaften angeboten wird. Sie ist ein Schutz vor Haftpflichtansprüchen gegen Organe von Unternehmen, also auch des Aufsichtsrates. Versichert ist die Abwehr unbegründeter und der Ersatz begründeter Ansprüche. Da der Versicherungsnehmer der D & O Police das Unternehmen ist, sichert die D & O im Innenverhältnis die Ansprüche des Unternehmens gegen den Aufsichtsrat / Vorstand ab. Im Außenverhältnis geht es um Drittansprüche, wenn Rechte Dritter verletzt wurden (z.B. bei Konkursverschleppung).

Eklatante Sicherheitslücken bei D & O für Aufsichtsräte

Die D & O Versicherung schließt Aufsichtsräte häufig in den Versicherungsschutz ein. In aller Regel kennt der Aufsichtsrat den Umfang seines Versicherungsschutzes nicht. Oft wird erst im Schadenfall festgestellt, dass der Versicherungsschutz lückenhaft ist und/oder keine hinreichende Versicherungssumme zur Verfügung steht. Ist dies der Fall, haftet der Aufsichtsrat mit seinem gesamten persönlichen Vermögen selbst. Häufig versagt die D&O Versicherung auch durch weitgehende Ausschlüsse (Eventualvorsatz, Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter, eingeschränkte Innenverhältnisdeckung, Produkthaftpflicht- /Umweltausschluss usw.) oder eine zu geringe bzw. bereits verbrauchte Versicherungssumme.

"Da das Unternehmen der Versicherungsnehmer ist, ist die D & O Versicherung eben nicht in erster Linie auf den Schutz des Aufsichtsrates ausgerichtet", sagt Peter H. Dehnen, geschäftsführender Gesellschafter der GermanBoardRoom GmbH. "Da der betroffene Aufsichtsrat keinen Zugriff oder Mitsprache bei der Abwicklung hat, eskalieren Schäden öfter und führen häufig auch zu Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. In solchen Fällen ist die Deckung der D & O Versicherung schnell wertlos."

Die GermanBoardRoom GmbH als Interessenvertreter von Aufsichtsräten, Beiräten und Verwaltungsräten bietet umfassende Beratung rund um das Thema Absicherung. In Versicherungs- und Haftungsfragen erfahrende GBR.Advisors untersuchen die unternehmenseigene D & O oder andere Versicherungen auf ihre Schutzwirkung für den einzelnen Aufsichtsrat bzw. auf den Aufsichtsrat als Organ (gesamtschuldnerische Haftung!). Als Ergebnis erhält der Aufsichtsrat konkrete Handlungsempfehlungen, wie eventuelle Lücken oder Unterdeckungen geschlossen werden können. Dies können auch individuelle Ergänzungen oder Rahmenverträge sein.

"Wir unterstützen Aufsichtsräte in allen Facetten ihrer verantwortungsvollen Mandate", so Peter H. Dehnen. "Dazu gehört, dass Aufsichtsräte handeln können, ohne ständig um ihre Existenz fürchten zu müssen. Nur so ist Aufsicht konkret umsetzbar."
GermanBoardRoom ("GBR") ist der Dienstleister, der Mitglieder von Aufsichtsgremien berät und bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe rundum unterstützt. Das Leitbild des GermanBoardRoom ist der "Berufsaufsichtsrat", also alle professionellen Aufsichtsräte, Beiräte und Verwaltungsräte. Zu den angebotenen Services zählen u.a. Seminare, Workshops und Einzelberatungen, die Aufsichtsräten konkret weiterhelfen und die Basis bilden, gemeinsam mit den Aufsichtsräten Lösungen für die weitere effiziente Entwicklung ihres Unternehmens zu finden. Dabei setzt GBR auf einen 360°-Ansatz und den persönlichen Kontakt und das vertrauensvolle Gespräch. Regelmäßige ThinkTank-Meetings der GBR.Advisors des Board Advisory Councils gemeinsam mit GBR.Members und Gästen runden das Beratungs- und Dialogangebot von GermanBoardRoom ab.
GermanBoardRoom GmbH
Peter H. Dehnen
Prinz-Georg-Straße 91
40479 Düsseldorf
+49 211 4497 490

www.germanboardroom.de

Pressekontakt:
Wolfram Schuchardt Kommunikation PR Agentur in Berlin
Wolfram Schuchardt
Kufsteiner Str. 51
10825
Berlin
wolfram@my-challenge.de
030 69 549 651
http://my-challenge.de



Absicherung für aktive Aufsichtsarbeit sinnvoll, aber häufig unzureichend - Tipps für weitergehende Abdeckung

Düsseldorf, 24. März 2010 - Die GermanBoardRoom GmbH ("GBR"), ein unabhängiger Dienstleister für Mandatsträger in Aufsichtsgremien deutscher Unternehmen und Organisationen, macht auf Lücken in der Absicherung von Aufsichtsräten aufmerksam. Aufsichtsräte haften mit ihrem gesamten privaten Vermögen für mögliche durch ihre Tätigkeit begründete Ansprüche. Die generell niedrige Haftungsschwelle, die z.B. schon bei leichter Fahrlässigkeit überschritten werden kann, wird mit bekannten Vorfällen wie bei Siemens, Deutsche Bank, Lufthansa, Daimler, HRE , HSH-Nordbank und durch Gesetzesverschärfungen sowie Gerichtsurteile weiter unterstrichen. Damit Aufsichtsräte ihre Verantwortung wahrnehmen können, ohne ständig in ihrer Existenz bedroht zu sein, sollten sie sich um ihre Absicherung gegen eine persönliche Inanspruchnahme Gedanken machen.

Im Blick ist vor allem die Directors & Officers Versicherung, wie sie von verschiedenen Gesellschaften angeboten wird. Sie ist ein Schutz vor Haftpflichtansprüchen gegen Organe von Unternehmen, also auch des Aufsichtsrates. Versichert ist die Abwehr unbegründeter und der Ersatz begründeter Ansprüche. Da der Versicherungsnehmer der D & O Police das Unternehmen ist, sichert die D & O im Innenverhältnis die Ansprüche des Unternehmens gegen den Aufsichtsrat / Vorstand ab. Im Außenverhältnis geht es um Drittansprüche, wenn Rechte Dritter verletzt wurden (z.B. bei Konkursverschleppung).

Eklatante Sicherheitslücken bei D & O für Aufsichtsräte

Die D & O Versicherung schließt Aufsichtsräte häufig in den Versicherungsschutz ein. In aller Regel kennt der Aufsichtsrat den Umfang seines Versicherungsschutzes nicht. Oft wird erst im Schadenfall festgestellt, dass der Versicherungsschutz lückenhaft ist und/oder keine hinreichende Versicherungssumme zur Verfügung steht. Ist dies der Fall, haftet der Aufsichtsrat mit seinem gesamten persönlichen Vermögen selbst. Häufig versagt die D&O Versicherung auch durch weitgehende Ausschlüsse (Eventualvorsatz, Zurechnung des Fehlverhaltens Dritter, eingeschränkte Innenverhältnisdeckung, Produkthaftpflicht- /Umweltausschluss usw.) oder eine zu geringe bzw. bereits verbrauchte Versicherungssumme.

"Da das Unternehmen der Versicherungsnehmer ist, ist die D & O Versicherung eben nicht in erster Linie auf den Schutz des Aufsichtsrates ausgerichtet", sagt Peter H. Dehnen, geschäftsführender Gesellschafter der GermanBoardRoom GmbH. "Da der betroffene Aufsichtsrat keinen Zugriff oder Mitsprache bei der Abwicklung hat, eskalieren Schäden öfter und führen häufig auch zu Ermittlungs- bzw. Strafverfahren. In solchen Fällen ist die Deckung der D & O Versicherung schnell wertlos."

Die GermanBoardRoom GmbH als Interessenvertreter von Aufsichtsräten, Beiräten und Verwaltungsräten bietet umfassende Beratung rund um das Thema Absicherung. In Versicherungs- und Haftungsfragen erfahrende GBR.Advisors untersuchen die unternehmenseigene D & O oder andere Versicherungen auf ihre Schutzwirkung für den einzelnen Aufsichtsrat bzw. auf den Aufsichtsrat als Organ (gesamtschuldnerische Haftung!). Als Ergebnis erhält der Aufsichtsrat konkrete Handlungsempfehlungen, wie eventuelle Lücken oder Unterdeckungen geschlossen werden können. Dies können auch individuelle Ergänzungen oder Rahmenverträge sein.

"Wir unterstützen Aufsichtsräte in allen Facetten ihrer verantwortungsvollen Mandate", so Peter H. Dehnen. "Dazu gehört, dass Aufsichtsräte handeln können, ohne ständig um ihre Existenz fürchten zu müssen. Nur so ist Aufsicht konkret umsetzbar."
GermanBoardRoom ("GBR") ist der Dienstleister, der Mitglieder von Aufsichtsgremien berät und bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe rundum unterstützt. Das Leitbild des GermanBoardRoom ist der "Berufsaufsichtsrat", also alle professionellen Aufsichtsräte, Beiräte und Verwaltungsräte. Zu den angebotenen Services zählen u.a. Seminare, Workshops und Einzelberatungen, die Aufsichtsräten konkret weiterhelfen und die Basis bilden, gemeinsam mit den Aufsichtsräten Lösungen für die weitere effiziente Entwicklung ihres Unternehmens zu finden. Dabei setzt GBR auf einen 360°-Ansatz und den persönlichen Kontakt und das vertrauensvolle Gespräch. Regelmäßige ThinkTank-Meetings der GBR.Advisors des Board Advisory Councils gemeinsam mit GBR.Members und Gästen runden das Beratungs- und Dialogangebot von GermanBoardRoom ab.
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