Duesseldorf-Info.de

Verbraucher-Tipps für den Heizöl-Einkauf
Datum: Montag, dem 16. August 2010
Thema: Düsseldorf Infos


So behalten Sie die Kontrolle bei der Tankbefüllung

sup.- Ob der Kunde König ist, hängt oft auch von ihm selbst ab. Zumindest beim Einkauf von Brennstoffen gibt es einige Verhaltensregeln, mit denen Kunden die grundsätzliche Kontrolle über Tankbefüllung, Liefermenge und Abrechnung behalten. So hat es sich als idealer Schutz vor möglichen schwarzen Schafen unter den Heizöllieferanten erwiesen, beim Befüllvorgang stets anwesend zu sein. Nehmen Sie sich nach Möglichkeit diese Zeit, um eventuelle spätere Unstimmigkeiten von vornherein ausschließen zu können. Seriöse Händler haben nichts dagegen, wenn der Kunde auf die Null-Stellung der Messanlage zu Beginn des Befüllvorgangs achtet. Er sollte sich auch den Eichstempel am Mengenzähler des Tankfahrzeugs zeigen lassen: Entscheidend ist, dass die Gültigkeitsdauer auf dem Siegel der Eichbehörde noch nicht abgelaufen ist.
Eine weitere Vorsichtmaßnahme für korrekte Liefermengen und faire Geschäftsabwicklung: Der Heizölkunde sollte während der Tankbefüllung das Schauglas am so genannten Gasmessverhüter im Auge behalten. Während des gesamten Befüllvorgangs muss hier rötliches Heizöl zu sehen sein, damit nicht etwa mitgelieferte Luft gezählt und abgerechnet wird. Ganz wichtig: Prüfen Sie, ob die Schlussanzeige des Zählers und die Mengenangabe auf dem Lieferschein übereinstimmen. Dort muss auch eine Umrechnung des abgegebenen Volumens auf die Basistemperatur von 15 Grad Celsius zu finden sein, ein notwendiger Rechenschritt für die Vergleichbarkeit von Liefermengen. Akzeptieren Sie keine Lieferscheine, die bereits vorher erstellt und mitgebracht wurden.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte grundsätzlich bei der Auswahl eines Brennstofflieferanten auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet werden. Händler, denen dies Prüfsiegel verliehen wurde, müssen ihre Seriosität sowie die Produkt- und Lieferqualität in wiederkehrenden Überprüfungen unter Beweis stellen. Unabhängige Sachverständige kontrollieren dabei unter anderem Lagerhaltung, Transportabwicklung, Sicherheitsstandards sowie den technisch einwandfreien Zustand der Fahrzeuge samt Mess-Anlagen und die Einhaltung aller Eichbestimmungen. Ein umfassender Verbraucherschutz-Service also, der gewährleistet, dass bei diesen Energiehändlern der Kunde unter strenger Aufsicht König bleibt.

Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.
Supress
Ilona Kruchen
Alt-Heerdt 22
40549
Düsseldorf
redaktion@supress-redaktion.de
0211/555548
http://supress-redaktion.de



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sup.- Ob der Kunde König ist, hängt oft auch von ihm selbst ab. Zumindest beim Einkauf von Brennstoffen gibt es einige Verhaltensregeln, mit denen Kunden die grundsätzliche Kontrolle über Tankbefüllung, Liefermenge und Abrechnung behalten. So hat es sich als idealer Schutz vor möglichen schwarzen Schafen unter den Heizöllieferanten erwiesen, beim Befüllvorgang stets anwesend zu sein. Nehmen Sie sich nach Möglichkeit diese Zeit, um eventuelle spätere Unstimmigkeiten von vornherein ausschließen zu können. Seriöse Händler haben nichts dagegen, wenn der Kunde auf die Null-Stellung der Messanlage zu Beginn des Befüllvorgangs achtet. Er sollte sich auch den Eichstempel am Mengenzähler des Tankfahrzeugs zeigen lassen: Entscheidend ist, dass die Gültigkeitsdauer auf dem Siegel der Eichbehörde noch nicht abgelaufen ist.
Eine weitere Vorsichtmaßnahme für korrekte Liefermengen und faire Geschäftsabwicklung: Der Heizölkunde sollte während der Tankbefüllung das Schauglas am so genannten Gasmessverhüter im Auge behalten. Während des gesamten Befüllvorgangs muss hier rötliches Heizöl zu sehen sein, damit nicht etwa mitgelieferte Luft gezählt und abgerechnet wird. Ganz wichtig: Prüfen Sie, ob die Schlussanzeige des Zählers und die Mengenangabe auf dem Lieferschein übereinstimmen. Dort muss auch eine Umrechnung des abgegebenen Volumens auf die Basistemperatur von 15 Grad Celsius zu finden sein, ein notwendiger Rechenschritt für die Vergleichbarkeit von Liefermengen. Akzeptieren Sie keine Lieferscheine, die bereits vorher erstellt und mitgebracht wurden.
Um auf Nummer sicher zu gehen, sollte grundsätzlich bei der Auswahl eines Brennstofflieferanten auf das RAL-Gütezeichen Energiehandel geachtet werden. Händler, denen dies Prüfsiegel verliehen wurde, müssen ihre Seriosität sowie die Produkt- und Lieferqualität in wiederkehrenden Überprüfungen unter Beweis stellen. Unabhängige Sachverständige kontrollieren dabei unter anderem Lagerhaltung, Transportabwicklung, Sicherheitsstandards sowie den technisch einwandfreien Zustand der Fahrzeuge samt Mess-Anlagen und die Einhaltung aller Eichbestimmungen. Ein umfassender Verbraucherschutz-Service also, der gewährleistet, dass bei diesen Energiehändlern der Kunde unter strenger Aufsicht König bleibt.

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