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Verbot binärer Optionen, Einschränkung des CFD-Handels - Auswirkungen auf den Forex-Markt
Datum: Mittwoch, dem 03. Oktober 2018
Thema: Düsseldorf Infos


Verbot binärer Optionen, Einschränkung des CFD-Handels - Auswirkungen auf den Forex-Markt

Die EU hat binäre Optionen verboten und den CFD-Handel zum Schutz privater Anleger eingeschränkt. Die Maßnahmen wirken sich auch auf den Forex-Markt aus.

Der Forex-Markt oder auch "Foreign Exchange Market" schläft bekanntlich nie. Devisen können rund um die Uhr am größten Finanzmarkt der Welt gehandelt werden. Die Entscheidung der Europäischen Union, binäre Optionen innerhalb der Union zu verbieten und den Handel mit CFDs für private Anleger stark einzuschränken, hat aber auch Auswirkungen auf den Forex-Markt. Anleger können nach wie vor auf Offshore-Anbieter außerhalb der EU ausweichen, dürften damit ihr Risiko aber wiederum stark erhöhen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Während die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Vermarktung, den Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger innerhalb der EU komplett verboten hat, wurde der Handel mit CFDs stark eingeschränkt. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft dabei die Festlegung von Hebel-Obergrenzen.

Die ESMA hat Hebel-Obergrenzen zwischen 30:1 und 2:1 bei der Eröffnung einer Position durch Kleinanleger beschlossen, wobei für den Handel mit Major-Forex-Paaren der Hebel auf 30:1 und für den Handel mit anderen Währungspaaren auf 20:1 festgesetzt wurde. Bei Staatsanleihen gilt ein Hebel von 5:1, bei Kryptowährungen von 2:1. Nach Angaben der ESMA sind die Hebel von der Volatilität des Basiswerts abhängig.

Zudem muss ein CFD-Tradingkonto ab einem Verlust von 50 Prozent sofort geschlossen werden und die Nachschusspflicht für Anleger wurde abgeschafft, so dass sie nicht mehr verlieren können als sie eingesetzt haben. Insgesamt dienen die Maßnahmen einem besseren Schutz privater Anleger. Sie werden sich aber wahrscheinlich auch nachhaltig auf den Forex-Handel auswirken und seriöse Broker stärken, während unseriöse Angebote eher vom Markt verschwinden werden.

Ein Risiko beim Devisenhandel bleibt natürlich immer bestehen. Dessen sollten sich Anleger immer bewusst sein. Umso wichtiger ist eine umfassende Beratung und Aufklärung über die Risiken, um böse Überraschungen zu verhindern. Bei Problemen im Forex-Handel sind im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
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Verbot binärer Optionen, Einschränkung des CFD-Handels - Auswirkungen auf den Forex-Markt

Die EU hat binäre Optionen verboten und den CFD-Handel zum Schutz privater Anleger eingeschränkt. Die Maßnahmen wirken sich auch auf den Forex-Markt aus.

Der Forex-Markt oder auch "Foreign Exchange Market" schläft bekanntlich nie. Devisen können rund um die Uhr am größten Finanzmarkt der Welt gehandelt werden. Die Entscheidung der Europäischen Union, binäre Optionen innerhalb der Union zu verbieten und den Handel mit CFDs für private Anleger stark einzuschränken, hat aber auch Auswirkungen auf den Forex-Markt. Anleger können nach wie vor auf Offshore-Anbieter außerhalb der EU ausweichen, dürften damit ihr Risiko aber wiederum stark erhöhen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Während die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) die Vermarktung, den Vertrieb und Verkauf binärer Optionen an Kleinanleger innerhalb der EU komplett verboten hat, wurde der Handel mit CFDs stark eingeschränkt. Eine der wichtigsten Änderungen betrifft dabei die Festlegung von Hebel-Obergrenzen.

Die ESMA hat Hebel-Obergrenzen zwischen 30:1 und 2:1 bei der Eröffnung einer Position durch Kleinanleger beschlossen, wobei für den Handel mit Major-Forex-Paaren der Hebel auf 30:1 und für den Handel mit anderen Währungspaaren auf 20:1 festgesetzt wurde. Bei Staatsanleihen gilt ein Hebel von 5:1, bei Kryptowährungen von 2:1. Nach Angaben der ESMA sind die Hebel von der Volatilität des Basiswerts abhängig.

Zudem muss ein CFD-Tradingkonto ab einem Verlust von 50 Prozent sofort geschlossen werden und die Nachschusspflicht für Anleger wurde abgeschafft, so dass sie nicht mehr verlieren können als sie eingesetzt haben. Insgesamt dienen die Maßnahmen einem besseren Schutz privater Anleger. Sie werden sich aber wahrscheinlich auch nachhaltig auf den Forex-Handel auswirken und seriöse Broker stärken, während unseriöse Angebote eher vom Markt verschwinden werden.

Ein Risiko beim Devisenhandel bleibt natürlich immer bestehen. Dessen sollten sich Anleger immer bewusst sein. Umso wichtiger ist eine umfassende Beratung und Aufklärung über die Risiken, um böse Überraschungen zu verhindern. Bei Problemen im Forex-Handel sind im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner.

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