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ESMA beschränkt Handel mit CFDs
Datum: Dienstag, dem 02. Oktober 2018
Thema: Düsseldorf Infos


ESMA beschränkt Handel mit CFDs

Die ESMA hat den CFD-Handel stark eingeschränkt und die Hebelstärke bei Contracts for Difference beschränkt. Dadurch soll das Verlustrisiko unerfahrener Anleger gemindert werden.

Am 1. August 2018 sind die Beschränkungen für den Handel mit CFDs in der EU in Kraft getreten. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat die Beschränkungen vor dem Hintergrund eines verbesserten Anlegerschutzes eingeführt. Vor allem der eher unerfahrene Privatanleger soll durch die Neuregelungen vor einem zu hohen Verlustrisiko bewahrt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Bei CFDs wird mit der Kursentwicklung von Basiswerten spekuliert. Durch den Einsatz verschiedener Hebel lassen sich dadurch mit vergleichsweise geringem Einsatz hohe Gewinne erzielen. Allerdings ist das Verlustrisiko ebenso hoch. Besteht für den Anleger eine Nachschusspflicht, können die Verluste den Einsatz deutlich übersteigen. Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat den Vertrieb und Verkauf von CFDs mit Nachschusspflicht an Privatkunden deshalb schon im vergangenen Jahr verboten.

Die ESMA hat nun nachgezogen. Die Änderungen gelten zunächst für drei Monate und werden dann einer erneuten Prüfung unterzogen. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass die Nachschusspflicht abgeschafft wurde. Damit kann der Anleger nicht mehr Geld verlieren als er eingesetzt hat, sein hohes Verlustrisiko wurde erheblich reduziert.

Ebenso wichtig ist aber auch die Reduzierung der Hebel. Bei Devisen-CFDs ist seit dem 1. August ein maximaler Hebel von 30:1 bei den Hauptwährungspaaren zulässig, bei anderen Währungen ist der Hebel ebenso wie bei Gold und Indizes auf 20:1 begrenzt. Für Rohstoffe und kleinere Indizes liegt der maximale Hebel bei 10:1 und bei Aktien-CFDs wird er auf 5:1 begrenzt. Bei Kryptowährungen liegt der maximale Hebel nur bei 2:1. Außerdem muss der Broker ein Konto bei einem Verlust von 50 Prozent schließen.

Durch die neuen Regelungen wird der Anlegerschutz auf der einen Seite verbessert, auf der anderen können aber auch unseriöse Händler angelockt werden, die versuchen, Beschränkungen zu umgehen oder mit höheren Gewinnen zu locken.

Bei Problemen im Handel mit CFDs sind im Kapitalmarktrecht erfahrene Rechtsanwälte kompetente Ansprechpartner.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

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ESMA beschränkt Handel mit CFDs

Die ESMA hat den CFD-Handel stark eingeschränkt und die Hebelstärke bei Contracts for Difference beschränkt. Dadurch soll das Verlustrisiko unerfahrener Anleger gemindert werden.

Am 1. August 2018 sind die Beschränkungen für den Handel mit CFDs in der EU in Kraft getreten. Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat die Beschränkungen vor dem Hintergrund eines verbesserten Anlegerschutzes eingeführt. Vor allem der eher unerfahrene Privatanleger soll durch die Neuregelungen vor einem zu hohen Verlustrisiko bewahrt werden, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Bei CFDs wird mit der Kursentwicklung von Basiswerten spekuliert. Durch den Einsatz verschiedener Hebel lassen sich dadurch mit vergleichsweise geringem Einsatz hohe Gewinne erzielen. Allerdings ist das Verlustrisiko ebenso hoch. Besteht für den Anleger eine Nachschusspflicht, können die Verluste den Einsatz deutlich übersteigen. Die deutsche Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat den Vertrieb und Verkauf von CFDs mit Nachschusspflicht an Privatkunden deshalb schon im vergangenen Jahr verboten.

Die ESMA hat nun nachgezogen. Die Änderungen gelten zunächst für drei Monate und werden dann einer erneuten Prüfung unterzogen. Eine der wichtigsten Änderungen ist, dass die Nachschusspflicht abgeschafft wurde. Damit kann der Anleger nicht mehr Geld verlieren als er eingesetzt hat, sein hohes Verlustrisiko wurde erheblich reduziert.

Ebenso wichtig ist aber auch die Reduzierung der Hebel. Bei Devisen-CFDs ist seit dem 1. August ein maximaler Hebel von 30:1 bei den Hauptwährungspaaren zulässig, bei anderen Währungen ist der Hebel ebenso wie bei Gold und Indizes auf 20:1 begrenzt. Für Rohstoffe und kleinere Indizes liegt der maximale Hebel bei 10:1 und bei Aktien-CFDs wird er auf 5:1 begrenzt. Bei Kryptowährungen liegt der maximale Hebel nur bei 2:1. Außerdem muss der Broker ein Konto bei einem Verlust von 50 Prozent schließen.

Durch die neuen Regelungen wird der Anlegerschutz auf der einen Seite verbessert, auf der anderen können aber auch unseriöse Händler angelockt werden, die versuchen, Beschränkungen zu umgehen oder mit höheren Gewinnen zu locken.

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