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GRP Rainer Rechtsanwälte Erfahrungsbericht - Steuerpflichten beim Handel mit Bitcoin
Datum: Dienstag, dem 15. Mai 2018
Thema: Düsseldorf Infos


GRP Rainer Rechtsanwälte Erfahrungsbericht - Steuerpflichten beim Handel mit Bitcoin

Der Handel mit Kryptowährungen wie den Bitcoin bescherte vielen Anlegern hohe Gewinne. Für viele Anleger stellt sich jetzt die Frage der ordnungsgemäßen Versteuerung.

Kryptowährungen wie der Bitcoin erlebten im vergangenen Jahr einen regelrechten Boom. Anleger konnten beim Handel mit digitalen Währungen große Gewinne erzielen. Nach einem Erfahrungsbericht der Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte folgte auf den Höhenrausch aber auch häufig die Katerstimmung. Denn die Steuerpflichten wurden von den Anlegern vielfach vernachlässigt und dies führt zu Problemen mit dem Finanzamt. Gewinne, die aus dem Handel mit den Kryptowährungen erzielt wurden, müssen versteuert werden. Sie unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern der Einkommenssteuer, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Steuerfrei sind die Gewinne erst nach einer einjährigen Haltedauer.

Für die Anleger bedeutet dies, dass sie die Gewinne exakt ermitteln und dem Finanzamt vorlegen müssen. Diese Pflicht sollte auf keinen Fall vernachlässigt werden, da ansonsten der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum steht und empfindliche Strafen drohen können.

Die Berechnung der Gewinne ist allerdings vielfach problematisch. Es muss detailliert dargelegt werden, zu welchem Zeitpunkt welcher Gewinn beim Handel mit Kryptowährungen erzielt wurde. Dazu müssen in der Regel große Datenmengen verarbeitet werden. Ohne fundierte steuerrechtliche Kenntnisse ist die Gewinnermittlung kaum möglich.

Unsicherheit bestand auch bei der umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Kryptowährungen. Hier hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Ende Februar für mehr Klarheit gesorgt. Demnach unterliegt das Bezahlen mit Bitcoin nicht der Umsatzsteuer. Gleiches gilt für den Umtausch der digitalen in eine konventionelle Währung und umgekehrt. Von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist auch das sog. Mining. Bei kostenpflichtigen elektronischen Geldbörsen (Wallets) oder speziellen Handelsplattformen für Kryptowährungen wird hingegen Umsatzsteuer fällig.

Wer in Bitcoin & Co. investiert hat, sollte seine Steuerpflichten genau im Auge behalten, damit es keinen Ärger mit dem Finanzamt gibt. Wer sich auf der rechtlich sicheren Seite bewegen möchte, kann sich an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info@grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com

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Der Handel mit Kryptowährungen wie den Bitcoin bescherte vielen Anlegern hohe Gewinne. Für viele Anleger stellt sich jetzt die Frage der ordnungsgemäßen Versteuerung.

Kryptowährungen wie der Bitcoin erlebten im vergangenen Jahr einen regelrechten Boom. Anleger konnten beim Handel mit digitalen Währungen große Gewinne erzielen. Nach einem Erfahrungsbericht der Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte folgte auf den Höhenrausch aber auch häufig die Katerstimmung. Denn die Steuerpflichten wurden von den Anlegern vielfach vernachlässigt und dies führt zu Problemen mit dem Finanzamt. Gewinne, die aus dem Handel mit den Kryptowährungen erzielt wurden, müssen versteuert werden. Sie unterliegen nicht der Abgeltungssteuer, sondern der Einkommenssteuer, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Steuerfrei sind die Gewinne erst nach einer einjährigen Haltedauer.

Für die Anleger bedeutet dies, dass sie die Gewinne exakt ermitteln und dem Finanzamt vorlegen müssen. Diese Pflicht sollte auf keinen Fall vernachlässigt werden, da ansonsten der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum steht und empfindliche Strafen drohen können.

Die Berechnung der Gewinne ist allerdings vielfach problematisch. Es muss detailliert dargelegt werden, zu welchem Zeitpunkt welcher Gewinn beim Handel mit Kryptowährungen erzielt wurde. Dazu müssen in der Regel große Datenmengen verarbeitet werden. Ohne fundierte steuerrechtliche Kenntnisse ist die Gewinnermittlung kaum möglich.

Unsicherheit bestand auch bei der umsatzsteuerlichen Behandlung des Handels mit Kryptowährungen. Hier hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) Ende Februar für mehr Klarheit gesorgt. Demnach unterliegt das Bezahlen mit Bitcoin nicht der Umsatzsteuer. Gleiches gilt für den Umtausch der digitalen in eine konventionelle Währung und umgekehrt. Von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist auch das sog. Mining. Bei kostenpflichtigen elektronischen Geldbörsen (Wallets) oder speziellen Handelsplattformen für Kryptowährungen wird hingegen Umsatzsteuer fällig.

Wer in Bitcoin & Co. investiert hat, sollte seine Steuerpflichten genau im Auge behalten, damit es keinen Ärger mit dem Finanzamt gibt. Wer sich auf der rechtlich sicheren Seite bewegen möchte, kann sich an im Steuerrecht und Steuerstrafrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

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