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Gerd Billen (Grüne), Staatssekretär: Die Bundesregierung will zur Stärkung der Verbraucherrechte Musterklagen einführen!
Datum: Donnerstag, dem 12. November 2015
Thema:


Gerd Billen zu Musterklagen:

Düsseldorf (ots) - Um Verbraucherrechte zu stärken, will die Bundesregierung im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf für sogenannte Musterfeststellungsverfahren auf den Weg bringen.

"Wir wollen den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland weiter ausbauen", sagte Gerd Billen (Grüne, Anm.) , zuständiger Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe).

Verbraucherorganisationen müssten die Möglichkeit haben, Verbraucherrechte wirksam und "auf Augenhöhe" vor Gericht durchzusetzen.

Mit einem Musterfeststellungsverfahren könnten nach Angaben des Staatssekretärs qualifizierte Verbände "massenhaft auftretende verbraucherrechtliche Streitigkeiten mit nur einer Klage und dem Ziel der Klärung zentraler Voraussetzungen und Rechtsfragen vor Gericht bringen."

Das diene der Einheitlichkeit der Rechtssprechung und schone die Ressourcen der Justiz, so Billen.

Er betonte jedoch, dass es keine Verfahrensregeln geben werde, die eine missbräuchliche Klageindustrie wie in den USA entstehen ließen.

"Wir wollen vermeiden, dass spezialisierte Großkanzleien Sammelklagen allein aus eigenem Profitstreben ins Rollen bringen und Unternehmen völlig unabhängig von der Rechtslage zu sachwidrigen, aber teuren Vergleichen zwingen", sagte Billen der Redaktion.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3172731, Autor siehe obiger Artikel.

Veröffentlicht / Zitiert von » PressePortal.de « auf / über www.parteien-news.de bzw. www.deutsche-politik-news.de - Politik News & Infos - Portale mit aktuellen News, PresseMitteilungen und Artikeln - weitere News zu den Themen Politik & Wirtschaft auf http://www.deutsche-politik-news.de!



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Düsseldorf (ots) - Um Verbraucherrechte zu stärken, will die Bundesregierung im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf für sogenannte Musterfeststellungsverfahren auf den Weg bringen.

"Wir wollen den kollektiven Rechtsschutz in Deutschland weiter ausbauen", sagte Gerd Billen (Grüne, Anm.) , zuständiger Staatssekretär im Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Donnerstagausgabe).

Verbraucherorganisationen müssten die Möglichkeit haben, Verbraucherrechte wirksam und "auf Augenhöhe" vor Gericht durchzusetzen.

Mit einem Musterfeststellungsverfahren könnten nach Angaben des Staatssekretärs qualifizierte Verbände "massenhaft auftretende verbraucherrechtliche Streitigkeiten mit nur einer Klage und dem Ziel der Klärung zentraler Voraussetzungen und Rechtsfragen vor Gericht bringen."

Das diene der Einheitlichkeit der Rechtssprechung und schone die Ressourcen der Justiz, so Billen.

Er betonte jedoch, dass es keine Verfahrensregeln geben werde, die eine missbräuchliche Klageindustrie wie in den USA entstehen ließen.

"Wir wollen vermeiden, dass spezialisierte Großkanzleien Sammelklagen allein aus eigenem Profitstreben ins Rollen bringen und Unternehmen völlig unabhängig von der Rechtslage zu sachwidrigen, aber teuren Vergleichen zwingen", sagte Billen der Redaktion.

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