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Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen: Rot und Grün, Schwarz und Gelb sind im Grunde durch die Bank dafür!
Datum: Dienstag, dem 30. Juni 2015
Thema: Düsseldorf Infos


Bielefeld (ots) - Aus Sicht der etablierten Fraktionen scheint es sich nur noch um das "Wie" zu drehen, längst nicht mehr um das "Ob".

Rot und Grün, Schwarz und Gelb sind im Grunde durch die Bank für die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen.

Wo genau die Marke am Ende stehen soll, ist dabei zunächst zweitrangig. Angesichts radikaler Gruppen in den Räten handelt es sich um einen redlichen Vorstoß.

Wer auf kommunaler Ebene für Wählerinteressen eintritt, bindet sein Amt meistens nach einem langen Arbeitstag in den Feierabend ein.

Da sollte man sich nicht mit allzu zeitaufwendigen Sitzungen herumquälen müssen, weil ein, zwei extreme Irrläufer auf Blockade schalten.

Es ist jedoch ebenso falsch, wie die SPD grundsätzlich vor "Kleinstgruppierungen" zu warnen. Das Wahlrecht ist ein hohes Gut, der Gesetzgeber sollte nicht darüber entscheiden, welche Partei da am besten in den Kram passt.

Statt auf die Tube zu drücken, um womöglich kurz vor dem Sommerurlaub noch ein parteiinternes Versprechen einzulösen, sollten die Befürworter im Landtag lieber über einen vertretbaren, rechtssicheren Lösungsweg nachdenken.

Bisher steht der Nachweis für die drohende Gefahr einer flächendeckenden Funktionsunfähigkeit in den Räten nämlich aus.

FLORIAN PFITZNER, DÜSSELDORF

Pressekontakt:

Neue Westfälische
News Desk
Telefon: 0521 555 271
nachrichten@neue-westfaelische.de

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/3059271, Autor siehe obiger Artikel.




Bielefeld (ots) - Aus Sicht der etablierten Fraktionen scheint es sich nur noch um das "Wie" zu drehen, längst nicht mehr um das "Ob".

Rot und Grün, Schwarz und Gelb sind im Grunde durch die Bank für die Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen.

Wo genau die Marke am Ende stehen soll, ist dabei zunächst zweitrangig. Angesichts radikaler Gruppen in den Räten handelt es sich um einen redlichen Vorstoß.

Wer auf kommunaler Ebene für Wählerinteressen eintritt, bindet sein Amt meistens nach einem langen Arbeitstag in den Feierabend ein.

Da sollte man sich nicht mit allzu zeitaufwendigen Sitzungen herumquälen müssen, weil ein, zwei extreme Irrläufer auf Blockade schalten.

Es ist jedoch ebenso falsch, wie die SPD grundsätzlich vor "Kleinstgruppierungen" zu warnen. Das Wahlrecht ist ein hohes Gut, der Gesetzgeber sollte nicht darüber entscheiden, welche Partei da am besten in den Kram passt.

Statt auf die Tube zu drücken, um womöglich kurz vor dem Sommerurlaub noch ein parteiinternes Versprechen einzulösen, sollten die Befürworter im Landtag lieber über einen vertretbaren, rechtssicheren Lösungsweg nachdenken.

Bisher steht der Nachweis für die drohende Gefahr einer flächendeckenden Funktionsunfähigkeit in den Räten nämlich aus.

FLORIAN PFITZNER, DÜSSELDORF

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Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/65487/3059271, Autor siehe obiger Artikel.








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