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Einführung einer höheren Mütterrente: Frauenrenten von 2013 auf 2014 um zehn Prozent gestiegen / Finanzierung des Rentenpakets bedürfe einer baldigen Korrektur!
Datum: Samstag, dem 13. Juni 2015
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - Durch die Einführung einer höheren Mütterrente sind die Altersbezüge für Frauen in Deutschland von 2013 auf 2014 um zehn Prozent gestiegen.

"Am deutlichsten zeigt sich der Effekt der Mütterrente im Anstieg der durchschnittlichen Altersrente an Frauen mit rund zehn Prozent von Ende 2013 auf Ende 2014", sagte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Axel Reimann, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe).

Der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag stieg nach den Daten der Rentenversicherung von 572 Euro im Jahr 2013 auf 626 Euro im Jahr 2014.

Reimann mahnte zugleich höhere Steuerzuschüsse zur Finanzierung der Mütterrente an.

Problematisch sei, dass die Finanzierung überwiegend durch Beiträge statt durch Steuermittel erfolge.

"Bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten handelt es sich um gesamtgesellschaftliche Leistungen, die nicht einseitig den Beitragszahlern und Rentnern zugeordnet werden dürfen."

Insoweit bedürfe die Finanzierung des Rentenpakets einer baldigen Korrektur.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3045924, Autor siehe obiger Artikel.




Düsseldorf (ots) - Durch die Einführung einer höheren Mütterrente sind die Altersbezüge für Frauen in Deutschland von 2013 auf 2014 um zehn Prozent gestiegen.

"Am deutlichsten zeigt sich der Effekt der Mütterrente im Anstieg der durchschnittlichen Altersrente an Frauen mit rund zehn Prozent von Ende 2013 auf Ende 2014", sagte der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Axel Reimann, der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Samstagausgabe).

Der durchschnittliche monatliche Zahlbetrag stieg nach den Daten der Rentenversicherung von 572 Euro im Jahr 2013 auf 626 Euro im Jahr 2014.

Reimann mahnte zugleich höhere Steuerzuschüsse zur Finanzierung der Mütterrente an.

Problematisch sei, dass die Finanzierung überwiegend durch Beiträge statt durch Steuermittel erfolge.

"Bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten handelt es sich um gesamtgesellschaftliche Leistungen, die nicht einseitig den Beitragszahlern und Rentnern zugeordnet werden dürfen."

Insoweit bedürfe die Finanzierung des Rentenpakets einer baldigen Korrektur.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3045924, Autor siehe obiger Artikel.








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