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Nach Kita-Streik: Arme Städte dürfen Kitagebühren nicht erstatten / Schlichtung startet voraussichtlich am Mittwoch!
Datum: Samstag, dem 06. Juni 2015
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - Eltern, die wegen des Kita-Streiks Beiträge zurückfordern, sind auf die Kulanz der Städte angewiesen.

"Bei der Rückerstattung von Kita-Beiträgen handelt es sich um eine freiwillige Leistung", sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums (Innenminister: Ralf Jäger, SPD) der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe).

Ganz arme Städte dürften die Beiträge nicht erstatten: "Bei der vorläufigen Haushaltsführung sind Rückerstattungen ausgeschlossen", sagte der Sprecher.

Bei mittelarmen Städten kommt es auf die konkreten Umstände an: "Bei Kommunen, die verpflichtet sind, ein Haushaltsicherungskonzept aufzustellen oder die am Stärkungspakt teilnehmen, darf die Rückerstattung nicht dazu führen, dass die Konsolidierungsziele gefährdet werden."

Und für reiche Städte gilt: "Kommunen, deren Haushalt in Kraft ist, können über die Rückerstattung selber entscheiden, falls das einschlägige Satzungs- und Beitragsrecht eine Erstattung zulässt."

Voraussichtlich am Mittwoch soll die Schlichtungs-Kommission erstmals zusammenkommen.

Der Auftakt der Schlichtung werde wohl voraussichtlich am 10. Juni sein, teilte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ihren Mitgliedern in einer Tarifinfo mit, die der Zeitung vorliegt.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/3040170, Autor siehe obiger Artikel.

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Düsseldorf (ots) - Eltern, die wegen des Kita-Streiks Beiträge zurückfordern, sind auf die Kulanz der Städte angewiesen.

"Bei der Rückerstattung von Kita-Beiträgen handelt es sich um eine freiwillige Leistung", sagte ein Sprecher des NRW-Innenministeriums (Innenminister: Ralf Jäger, SPD) der "Rheinischen Post" (Samstagausgabe).

Ganz arme Städte dürften die Beiträge nicht erstatten: "Bei der vorläufigen Haushaltsführung sind Rückerstattungen ausgeschlossen", sagte der Sprecher.

Bei mittelarmen Städten kommt es auf die konkreten Umstände an: "Bei Kommunen, die verpflichtet sind, ein Haushaltsicherungskonzept aufzustellen oder die am Stärkungspakt teilnehmen, darf die Rückerstattung nicht dazu führen, dass die Konsolidierungsziele gefährdet werden."

Und für reiche Städte gilt: "Kommunen, deren Haushalt in Kraft ist, können über die Rückerstattung selber entscheiden, falls das einschlägige Satzungs- und Beitragsrecht eine Erstattung zulässt."

Voraussichtlich am Mittwoch soll die Schlichtungs-Kommission erstmals zusammenkommen.

Der Auftakt der Schlichtung werde wohl voraussichtlich am 10. Juni sein, teilte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ihren Mitgliedern in einer Tarifinfo mit, die der Zeitung vorliegt.

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