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Was ist, wenn Fehler oder Versäumnisse eines Arztes zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen führen?
Datum: Mittwoch, dem 30. Mai 2012
Thema: Düsseldorf Infos


Die anstehende Geburt ihres Kindes ist für die Eltern, insbesondere für die Mutter, ein ganz besonderes Ereignis, egal ob es sich um die Geburt ihres ersten Kindes oder um die Geburt eines weiteren Kindes handelt. Spätestens dann, wenn die Eltern ihr Neugeborenes im Arm halten, sind alle Strapazen der Geburt vergessen und das Glück kennt keine Grenzen mehr.
Aber was ist, wenn die Geburt mit Komplikationen verbunden ist? Wenn dem betreuenden Arzt und/ oder der Hebamme Versäumnisse unterlaufen sind, die zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen bei Mutter und / oder Kind geführt haben? Alleine solche Gedanken lösen bei angehenden Eltern schon Albträume aus, aber sie sind nicht abwegig. Schwerste Behinderungen des Kindes durch Sauerstoffmangel bei der Geburt, eine nicht rechtzeitig eingeleitete Schnittentbindung oder nicht erkannte Anzeichen einer Schwangerschaftserkrankung, sind auch in Deutschland nicht selten. Hinzu kommt, dass die Folgen oftmals nicht nur zu einer Einschränkung der Lebensqualität des geschädigten Kindes führen, sondern die ganze Familie betreffen. Neben dem seelischen Schmerz und Leid kommen dann oft auch noch erhebliche finanzielle Belastungen auf die Familie zu. Kosten, die im Rahmen der Pflegebedürftigkeit des Kindes entstehen oder die durch einen behindertengerechten Umbau des Hauses anfallen, sind nur zwei Beispiele von vielen.
Verletzen Arzt oder Hebamme schuldhaft ihre Pflichten aus dem Behandlungsvertrag und erleidet der Patient dadurch einen Schaden, so steht dem geschädigten Patienten, d.h. Kind und/ oder Mutter, ein Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz gegen den Arzt oder der Hebamme zu.
Um geburtsschadensrechtliche Ansprüche durchzusetzen, bedarf es eines juristisch kompetenten Beistandes, der die Interessen des geschädigten Kindes und / oder der Mutter gegenüber Ärzten, Hebammen, Geburtshäusern oder Krankenhäusern vertritt.
Einen solchen Beistand findet man in der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte. Die Sozietät, bestehend aus Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, die beide die Qualifikation als Fachanwalt bzw. Fachanwältin für Medizinrecht besitzen, arbeitet seit Jahren schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechts / Patientenrechts. Dabei ist es die oberste Prämisse, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche ihrer Klienten erfolgreich durchzusetzen, wobei Rechtsanwalt Dr. Rauhaus und Rechtsanwältin Raffel besonders das persönliche Schicksal ihrer Mandanten am Herzen liegt, zudem als Rechtsanwalt Geburtsschaden. Dr. Rauhaus Rechtsanwälte vertreten und beraten ihre Klienten bundesweit, sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten.

Rechtsanwalt Dr. Rauhaus ist zudem auch Fachanwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwältin Raffel zudem auch Fachanwältin für Versicherungsrecht. So finden sich Rechtssuchende auch in diesen Bereichen durch die Kanzlei gut beraten und vertreten.

Nähere Informationen zu der Kanzlei finden Ratsuchende und Hilfesuchende auf der Webseite www.dr-rauhaus-rae.de.

Verantwortlich für Texteinstellung:
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Email: presse@diewebag.de
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Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus, Rechtsanwältin Nathalie Raffel
Nathalie Raffel
Sternstr. 58

40479 Düsseldorf
Deutschland

E-Mail: info@dr-rauhaus-rae.de
Homepage: http://www.dr-rauhaus-rae.de
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Die anstehende Geburt ihres Kindes ist für die Eltern, insbesondere für die Mutter, ein ganz besonderes Ereignis, egal ob es sich um die Geburt ihres ersten Kindes oder um die Geburt eines weiteren Kindes handelt. Spätestens dann, wenn die Eltern ihr Neugeborenes im Arm halten, sind alle Strapazen der Geburt vergessen und das Glück kennt keine Grenzen mehr.
Aber was ist, wenn die Geburt mit Komplikationen verbunden ist? Wenn dem betreuenden Arzt und/ oder der Hebamme Versäumnisse unterlaufen sind, die zu schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen bei Mutter und / oder Kind geführt haben? Alleine solche Gedanken lösen bei angehenden Eltern schon Albträume aus, aber sie sind nicht abwegig. Schwerste Behinderungen des Kindes durch Sauerstoffmangel bei der Geburt, eine nicht rechtzeitig eingeleitete Schnittentbindung oder nicht erkannte Anzeichen einer Schwangerschaftserkrankung, sind auch in Deutschland nicht selten. Hinzu kommt, dass die Folgen oftmals nicht nur zu einer Einschränkung der Lebensqualität des geschädigten Kindes führen, sondern die ganze Familie betreffen. Neben dem seelischen Schmerz und Leid kommen dann oft auch noch erhebliche finanzielle Belastungen auf die Familie zu. Kosten, die im Rahmen der Pflegebedürftigkeit des Kindes entstehen oder die durch einen behindertengerechten Umbau des Hauses anfallen, sind nur zwei Beispiele von vielen.
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Um geburtsschadensrechtliche Ansprüche durchzusetzen, bedarf es eines juristisch kompetenten Beistandes, der die Interessen des geschädigten Kindes und / oder der Mutter gegenüber Ärzten, Hebammen, Geburtshäusern oder Krankenhäusern vertritt.
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Rechtsanwalt Dr. Rauhaus ist zudem auch Fachanwalt Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwältin Raffel zudem auch Fachanwältin für Versicherungsrecht. So finden sich Rechtssuchende auch in diesen Bereichen durch die Kanzlei gut beraten und vertreten.

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