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Rheinische Post: Richterbund verteidigt Ermittlungen gegen Edathy!
Datum: Dienstag, dem 18. Februar 2014
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - Der Deutsche Richterbund verteidigt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Hannover im Fall des SPD-Politikers Sebastian Edathy.

Der Vizevorsitzende des Richterbundes in NRW, Jochen Hartmann, verwies gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post (Dienstagausgabe) auf Paragraf 152 Abs.2 der Strafprozessordnung und eine gefestigte Rechtsprechung zu Ermittlungen bei einem Anfangsverdacht.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Duisburg von 2007 und sonstiger gesicherter Rechtsprechung sei es ständige Praxis, gegen Personen zu ermitteln, die im Grenzbereich zwischen strafbarer Kinderpornografie und straflosem Besitz von sexualisierten Nacktabbildungen Minderjähriger aktiv sind.

Für einen Anfangsverdacht genügten auch entfernte Indizien. Bei der Beurteilung, ob ermittelt werden soll, könne sich die Strafverfolgungsbehörde an kriminologischen Erfahrungswerten orientieren.

Die Staatsanwaltschaft Hannover sei geradezu verpflichtet gewesen, bei der offenkundigen Affinität Edathys zu bestimmten sexualisierten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen dem Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2667011/rheinische-post-richterbund-verteidigt-ermittlungen-gegen-edathy von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.


Düsseldorf (ots) - Der Deutsche Richterbund verteidigt das Vorgehen der Staatsanwaltschaft in Hannover im Fall des SPD-Politikers Sebastian Edathy.

Der Vizevorsitzende des Richterbundes in NRW, Jochen Hartmann, verwies gegenüber der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post (Dienstagausgabe) auf Paragraf 152 Abs.2 der Strafprozessordnung und eine gefestigte Rechtsprechung zu Ermittlungen bei einem Anfangsverdacht.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Duisburg von 2007 und sonstiger gesicherter Rechtsprechung sei es ständige Praxis, gegen Personen zu ermitteln, die im Grenzbereich zwischen strafbarer Kinderpornografie und straflosem Besitz von sexualisierten Nacktabbildungen Minderjähriger aktiv sind.

Für einen Anfangsverdacht genügten auch entfernte Indizien. Bei der Beurteilung, ob ermittelt werden soll, könne sich die Strafverfolgungsbehörde an kriminologischen Erfahrungswerten orientieren.

Die Staatsanwaltschaft Hannover sei geradezu verpflichtet gewesen, bei der offenkundigen Affinität Edathys zu bestimmten sexualisierten Darstellungen von Kindern und Jugendlichen dem Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung nachzugehen.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Zitiert aus http://www.presseportal.de/pm/30621/2667011/rheinische-post-richterbund-verteidigt-ermittlungen-gegen-edathy von Harald Hildebrandt, Autor siehe obiger Artikel.






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