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Rheinische Post: Vorratsdaten des BND / Ohne gesetzliche Grundlage und daher unzulässig!
Datum: Dienstag, dem 16. Juli 2013 Thema: Düsseldorf Infos
Düsseldorf (ots) - Es mag für Geisel-Angehörige beruhigend sein, dass Geheimdienste die gesamte Kommunikation vor der Entführung nachvollziehen können, um Tätern und Aufenthaltsort auf die Spur zu kommen.
Doch dass der BND insofern auf das Spähprogramm der US-Kollegen Zugriff gehabt haben könnte, wie es aus US-Regierungskreisen kolportiert wird, macht die "Wir-wussten-von-nichts"-Verteidigungsbauten der Bundesregierung (Bundeskanzlerin: Angela Merkel, CDU) brüchig.
Am Ende könnte übrigbleiben, dass die deutschen Dienste den Namen "Prism" vielleicht noch nie gehört hatten, die Vorzüge der grenzenlosen und allumfassenden US-Datensammelei aber nicht nur kannten, sondern sogar schätzten.
Düsseldorf (ots) - Es mag für Geisel-Angehörige beruhigend sein, dass Geheimdienste die gesamte Kommunikation vor der Entführung nachvollziehen können, um Tätern und Aufenthaltsort auf die Spur zu kommen.
Doch dass der BND insofern auf das Spähprogramm der US-Kollegen Zugriff gehabt haben könnte, wie es aus US-Regierungskreisen kolportiert wird, macht die "Wir-wussten-von-nichts"-Verteidigungsbauten der Bundesregierung (Bundeskanzlerin: Angela Merkel, CDU) brüchig.
Am Ende könnte übrigbleiben, dass die deutschen Dienste den Namen "Prism" vielleicht noch nie gehört hatten, die Vorzüge der grenzenlosen und allumfassenden US-Datensammelei aber nicht nur kannten, sondern sogar schätzten.
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