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Rheinische Post: Millionenstrafe für die NRW-FDP!
Datum: Freitag, dem 26. April 2013
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der FDP gegen die von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verhängte Millionenstrafe teilweise zurückgewiesen und die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheides bestätigt.

Dies berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter Berufung auf das Gericht in Leipzig. Demnach kommt auf die Partei nach jahrelangem juristischem Tauziehen eine Millionenstrafe wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz zu.

So müssen auch die seinerzeit gewährten Mittel zur Parteifinanzierung zurückerstattet werden. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin, die sich auf die mündliche Urteilsbegründung bezieht, muss die FDP in jedem Fall noch zwei Millionen Euro Strafe zahlen.

Düsseldorf (ots) - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Klage der FDP gegen die von Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) verhängte Millionenstrafe teilweise zurückgewiesen und die Rechtmäßigkeit des Sanktionsbescheides bestätigt.

Dies berichtet die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagausgabe) unter Berufung auf das Gericht in Leipzig. Demnach kommt auf die Partei nach jahrelangem juristischem Tauziehen eine Millionenstrafe wegen Verstoßes gegen das Parteiengesetz zu.

So müssen auch die seinerzeit gewährten Mittel zur Parteifinanzierung zurückerstattet werden. Nach Auskunft einer Gerichtssprecherin, die sich auf die mündliche Urteilsbegründung bezieht, muss die FDP in jedem Fall noch zwei Millionen Euro Strafe zahlen.





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