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Rheinische Post: Bundesregierung stellt keinen eigenen NPD-Verbotsantrag!
Datum: Montag, dem 18. März 2013
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - Die Bundesregierung wird keinen eigenen Antrag zum Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht stellen.

Das geht aus dem Kabinettsbeschluss hervor, den die Bundesregierung an diesem Mittwoch beschließen will und der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe) vorliegt.

Die Entscheidung des Bundesrats, einen Verbotsantrag zu stellen, nehme die Bundesregierung "mit Respekt zur Kenntnis", heißt es.

Die Bundesbehörden, allen voran das Bundesamt für Verfassungsschutz, hätten "in bedeutendem Umfang zur Sammlung des dafür relevanten Materials beigetragen", heißt es weiter. Dies werde man fortsetzen.

Darüber hinaus halte die Bundesregierung einen "zusätzlichen eigenen Verbotsantrag für nicht erforderlich". Die Bekämpfung und Ächtung des Rechtsextremismus sei eine politische und gesellschaftliche Daueraufgabe.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2435631/rheinische_post/mail


Düsseldorf (ots) - Die Bundesregierung wird keinen eigenen Antrag zum Verbot der rechtsextremen NPD beim Bundesverfassungsgericht stellen.

Das geht aus dem Kabinettsbeschluss hervor, den die Bundesregierung an diesem Mittwoch beschließen will und der der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe) vorliegt.

Die Entscheidung des Bundesrats, einen Verbotsantrag zu stellen, nehme die Bundesregierung "mit Respekt zur Kenntnis", heißt es.

Die Bundesbehörden, allen voran das Bundesamt für Verfassungsschutz, hätten "in bedeutendem Umfang zur Sammlung des dafür relevanten Materials beigetragen", heißt es weiter. Dies werde man fortsetzen.

Darüber hinaus halte die Bundesregierung einen "zusätzlichen eigenen Verbotsantrag für nicht erforderlich". Die Bekämpfung und Ächtung des Rechtsextremismus sei eine politische und gesellschaftliche Daueraufgabe.

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