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Rheinische Post: Familiensplitting - eine Utopie der CDU!
Datum: Montag, dem 11. März 2013
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - In ihrem Drang nach Modernisierung kann es der CDU oft nicht schnell genug gehen. Jetzt soll das Familiensplitting die angebliche Besserstellung der Ehe durch das Ehegattensplitting ablösen.

Der Streit um die Homo-Ehe hat diese Debatte angestoßen. Die CDU will jetzt nicht mehr die Ehe begünstigen, eine Institution, die sie offenbar für überholt hält.

Sie will stattdessen nur Kinder fördern. Offenbar ist dem CDU-Führungspersonal entgangen, dass Kinder bei der Einkommensteuer bereits berücksichtigt sind.

Dafür gibt es den Kinderfreibetrag. Der mag zu niedrig sein, wie das Bundesverfassungsgericht schon einmal festgestellt hat.

Aber er berücksichtigt die Kosten für Erziehung und Ausbildung, die Eltern im Gegensatz zu kinderlosen Steuerpflichtigen aufbringen müssen.

Die Ehe sieht das Steuerrecht als Wirtschaftsgemeinschaft, in der alle Einnahmen zusammenfließen und beiden Partnern zustehen.

Das Splitting verhindert eine Ungleichbehandlung der Ehepartner. Es ist kein Steuervorteil, sondern die angemessene Besteuerung einer Ehe.

Ein Familiensplitting ist also nicht nötig, wenn es hohe Kinderfreibeträge und das Ehegattensplitting gibt.

Die CDU sieht einen Reformbedarf, der im Grund keiner ist.

Von Martin Kessler

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2430773/rheinische_post/mail


Düsseldorf (ots) - In ihrem Drang nach Modernisierung kann es der CDU oft nicht schnell genug gehen. Jetzt soll das Familiensplitting die angebliche Besserstellung der Ehe durch das Ehegattensplitting ablösen.

Der Streit um die Homo-Ehe hat diese Debatte angestoßen. Die CDU will jetzt nicht mehr die Ehe begünstigen, eine Institution, die sie offenbar für überholt hält.

Sie will stattdessen nur Kinder fördern. Offenbar ist dem CDU-Führungspersonal entgangen, dass Kinder bei der Einkommensteuer bereits berücksichtigt sind.

Dafür gibt es den Kinderfreibetrag. Der mag zu niedrig sein, wie das Bundesverfassungsgericht schon einmal festgestellt hat.

Aber er berücksichtigt die Kosten für Erziehung und Ausbildung, die Eltern im Gegensatz zu kinderlosen Steuerpflichtigen aufbringen müssen.

Die Ehe sieht das Steuerrecht als Wirtschaftsgemeinschaft, in der alle Einnahmen zusammenfließen und beiden Partnern zustehen.

Das Splitting verhindert eine Ungleichbehandlung der Ehepartner. Es ist kein Steuervorteil, sondern die angemessene Besteuerung einer Ehe.

Ein Familiensplitting ist also nicht nötig, wenn es hohe Kinderfreibeträge und das Ehegattensplitting gibt.

Die CDU sieht einen Reformbedarf, der im Grund keiner ist.

Von Martin Kessler

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