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Rheinische Post: Däubler-Gmelin vor ESM-Urteil: 'Wir erhoffen uns klare Feststellung über Haftungshöhe'!
Datum: Mittwoch, dem 12. September 2012
Thema: Düsseldorf Infos


Düsseldorf (ots) - Vor dem heutigen Verfassungsgerichtsurteil hat die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) die Verfassungsbeschwerde von 37 000 Bürgern gegen den Euro-Rettungsschirm ESM gerechtfertigt.

"Ich vertrete als Rechtsanwältin über 37 000 Bürger, die Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, weil sie auch weiterhin einen Bundestag wählen wollen, der in der zentralen Frage, was mit Steuern und dem Haushalt passiert, gestalten, kontrollieren und entscheiden kann", sagte Däubler-Gmelin der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe).

"Der ESM nimmt sehr viele Befugnisse zu EU-Institutionen, zur EU-Kommission, dem EU-Rat und der Europäischen Zentralbank", sagte die SPD-Politikerin.

"Wir erhoffen uns, dass die Richter klare Feststellungen über die Begrenzung der Haftungshöhe und über die Beteiligung des Parlaments treffen. Beides ist bisher schwammig und in den Parlamentsrechten europarechtlich nicht wirksam", sagte Däubler-Gmelin.

Pressekontakt:

Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621

Weiter zum Originaltext: http://www.presseportal.de/pm/30621/2323695/rheinische_post/mail


Düsseldorf (ots) - Vor dem heutigen Verfassungsgerichtsurteil hat die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) die Verfassungsbeschwerde von 37 000 Bürgern gegen den Euro-Rettungsschirm ESM gerechtfertigt.

"Ich vertrete als Rechtsanwältin über 37 000 Bürger, die Verfassungsbeschwerde eingelegt haben, weil sie auch weiterhin einen Bundestag wählen wollen, der in der zentralen Frage, was mit Steuern und dem Haushalt passiert, gestalten, kontrollieren und entscheiden kann", sagte Däubler-Gmelin der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe).

"Der ESM nimmt sehr viele Befugnisse zu EU-Institutionen, zur EU-Kommission, dem EU-Rat und der Europäischen Zentralbank", sagte die SPD-Politikerin.

"Wir erhoffen uns, dass die Richter klare Feststellungen über die Begrenzung der Haftungshöhe und über die Beteiligung des Parlaments treffen. Beides ist bisher schwammig und in den Parlamentsrechten europarechtlich nicht wirksam", sagte Däubler-Gmelin.

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