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Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren: (01.07.2013)
Datum: Montag, dem 01. Juli 2013
Thema: Düsseldorf Infos


Landgericht München I - Versicherungsrecht - Arzthaftungsrecht:
Weitere Prozessschlappe für Rechtsschutz Union Schaden GmbH (Alte Leipziger) gegen medizingeschädigten Versicherungsnehmer, LG München I, Az. 12 O 3916/13

Chronologie:
Der Kläger wandte sich wegen einer umfangreichen arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit an die Sozietät Ciper & Coll. Er ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Die anwaltlichen Vertreter des Klägers wandten sich an die RS-Union und baten, nachdem eine außergerichtliche Einigung mit der schädigenden Klinik nicht zu erzielen war, um Deckungsschutzerteilung für ein erstinstanzliches Verfahren. Diesen Deckungsschutz verweigerte die Beklagte, wie schon aus zahlreichen Parallelangelegenheiten zuvor bekannt, mit der Begründung, es bestünden keine Erfolgsaussichten für den Kläger.

Aufgrund der beharrlichen Weigerung der Versicherung mussten die Vertreter des Klägers Deckungsklage beim Landgericht München I gegen die RS-Union einreichen.

Verfahren:
Das Landgericht München I beraumte einen Ersten Mündlichen Termin an, in dem es der Beklagten den eindeutigen Hinweis erteilte, der Deckungsschutz sei zu gewähren und riet wegen der Höhe der Schadensumme einen Vergleich an, den die Parteien akzeptierten. Danach muß die Versicherung für diese Angelegenheit aus einem Streitwert von 100.000,- Euro Deckungsschutz erteilen, sowie eine 2,4 Geschäftsgebühr zahlen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Rechtsschutzunion Schaden GmbH fungiert als Schadenabwickler der Alten Leipziger Versicherung. In dieser Funktion versucht sie seit geraumer Zeit Versicherungsnehmern, die um Deckungszusage in einem Rechtsstreit bitten, diesen zu verweigern oder zu verzögern. Dutzende Verfahren gegen den Versicherer sind an bundesdeutschen Gerichten anhängig. Die Prozessverluste, die zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen, scheint die Entscheidungsträger dieser Versicherung nicht zu interessieren. Die Aufsichtsbehörde, die BaFin ist seit längerem über die Geschäftspraktiken der Rechtsschutzunion GmbH informiert.

Firmenkontakt
Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14

40213 Düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
Telefon: 0211 556207

Pressekontakt
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Chronologie:
Der Kläger wandte sich wegen einer umfangreichen arzthaftungsrechtlichen Angelegenheit an die Sozietät Ciper & Coll. Er ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert. Die anwaltlichen Vertreter des Klägers wandten sich an die RS-Union und baten, nachdem eine außergerichtliche Einigung mit der schädigenden Klinik nicht zu erzielen war, um Deckungsschutzerteilung für ein erstinstanzliches Verfahren. Diesen Deckungsschutz verweigerte die Beklagte, wie schon aus zahlreichen Parallelangelegenheiten zuvor bekannt, mit der Begründung, es bestünden keine Erfolgsaussichten für den Kläger.

Aufgrund der beharrlichen Weigerung der Versicherung mussten die Vertreter des Klägers Deckungsklage beim Landgericht München I gegen die RS-Union einreichen.

Verfahren:
Das Landgericht München I beraumte einen Ersten Mündlichen Termin an, in dem es der Beklagten den eindeutigen Hinweis erteilte, der Deckungsschutz sei zu gewähren und riet wegen der Höhe der Schadensumme einen Vergleich an, den die Parteien akzeptierten. Danach muß die Versicherung für diese Angelegenheit aus einem Streitwert von 100.000,- Euro Deckungsschutz erteilen, sowie eine 2,4 Geschäftsgebühr zahlen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Rechtsschutzunion Schaden GmbH fungiert als Schadenabwickler der Alten Leipziger Versicherung. In dieser Funktion versucht sie seit geraumer Zeit Versicherungsnehmern, die um Deckungszusage in einem Rechtsstreit bitten, diesen zu verweigern oder zu verzögern. Dutzende Verfahren gegen den Versicherer sind an bundesdeutschen Gerichten anhängig. Die Prozessverluste, die zu Lasten der Versichertengemeinschaft gehen, scheint die Entscheidungsträger dieser Versicherung nicht zu interessieren. Die Aufsichtsbehörde, die BaFin ist seit längerem über die Geschäftspraktiken der Rechtsschutzunion GmbH informiert.

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