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Ciper & Coll., die Anwälte für Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler, bundesweit, informieren: 18.06.2013
Datum: Dienstag, dem 18. Juni 2013
Thema: Düsseldorf Infos


Landgericht Gießen - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Knieprothesenrevision durch anterioren Slope, LG Gießen, Az. 3 O 111/11

Chronologie:
Die 68-jährige Klägerin unterzog sich aufgrund einer Gonarthrose einer Operation durch den Beklagten. Dieser setzte eine Prothese ein. Seither leidet die Klägerin unter erheblichen Gesundheitsbeschwerden und ist in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt.

Verfahren:
Das Landgericht Giessen hat den Vorfall fachmedizinisch würdigen lassen. Zusammenfassend stellt der gerichtlich bestellte Sachverständige fest, dass der Beklagte behandlungsfehlerhaft einen anterioren Slope implantiert hat. Durch diese Fehlimplantation leide die Klägerin auch unter den geschilderten Beschwerden. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich an, den diese akzeptierten. Die Klägerin erhält eine pauschale Schadensumme im fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll:
Fehlgeschlagene Hüft- und Knieoperationen stellen statistisch gesehen die höchste Anzahl der Fehlbehandlungen in Deutschland dar. Das dürfte aber auch damit zusammenhängen, dass diese Operationen die am meisten vorgenommenen sind, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius Gilsbach.

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Ciper & Coll.
Dirk Ciper
schwanenmarkt 14

40213 Düsseldorf
Deutschland

E-Mail: ra.ciper@t-online.de
Homepage: http://www.ciper.de
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Landgericht Gießen - Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Knieprothesenrevision durch anterioren Slope, LG Gießen, Az. 3 O 111/11

Chronologie:
Die 68-jährige Klägerin unterzog sich aufgrund einer Gonarthrose einer Operation durch den Beklagten. Dieser setzte eine Prothese ein. Seither leidet die Klägerin unter erheblichen Gesundheitsbeschwerden und ist in ihrer Bewegungsfähigkeit stark eingeschränkt.

Verfahren:
Das Landgericht Giessen hat den Vorfall fachmedizinisch würdigen lassen. Zusammenfassend stellt der gerichtlich bestellte Sachverständige fest, dass der Beklagte behandlungsfehlerhaft einen anterioren Slope implantiert hat. Durch diese Fehlimplantation leide die Klägerin auch unter den geschilderten Beschwerden. Daraufhin schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich an, den diese akzeptierten. Die Klägerin erhält eine pauschale Schadensumme im fünfstelligen Eurobereich.

Anmerkungen von Ciper & Coll:
Fehlgeschlagene Hüft- und Knieoperationen stellen statistisch gesehen die höchste Anzahl der Fehlbehandlungen in Deutschland dar. Das dürfte aber auch damit zusammenhängen, dass diese Operationen die am meisten vorgenommenen sind, so der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius Gilsbach.

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